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Inhaltsübersicht 1. EINLEITUNG
2. DER PARTEIGAU BERLIN 3. DIE KOMMUNE BERLIN 3.1. DIE SCHAFFUNG GROß-BERLINS
UND SEINE NEUORDNUNG 3.2. BERLIN AB 1933 4. PERSONELLE STRUKTUR VON GAU
UND KOMMUNE AB 1933 5. DIE PRESSEKÄMPFE 6. JUDENVERFOLGUNG UNTER
GOEBBELS 7. DIE REICHSHAUPTSTADT - EIN VORZEIGEGAU NATIONALSOZIALISTISCHEN
GEISTES? EIN RESÜMEE. QUELLEN - UND LITERATURVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG (rdh) Die Sportpalastrede von
Goebbels am 18.Februar 1943 in Berlin ist hinlänglich bekannt. Aber wie bekannt
ist, dass diese Veranstaltung - angesichts seines Aufrufs zum „Totalen Krieg“
– keine Reichsveranstaltung, sondern eine Veranstaltung „seines“
Gaus Berlin war? Das Berlin der NS-Zeit findet, bedingt durch seinen Status
als Reichshauptstadt und Regierungssitz, natürlich in vielfältigen historischen
Quellen sowie der Forschung Beachtung. Der Berliner Gauleiter Dr. Joseph Goebbels
ebenfalls, jedoch weniger in seiner Position als Gauleiter als vielmehr in seinem,
auf nationaler Ebene umso bedeutenderen, Amt des Reichspropagandaministers. Diese
beiden herausragenden Merkmale – zum einen Hauptstadt und Regierungssitz,
zum anderen einer der wichtigsten Reichsminister als Gauleiter an der Spitze –
lassen erwarten, dass der Gau Berlin ebenso häufig ins Blickfeld sowohl des
zeitgenössischen Interesses als auch der Forschung rückt und durch historische
Quellen reich dokumentiert ist. Überraschenderweise ist dem aber nicht so,
was verwundert. Die Stadt Berlin tritt in historischen Quellen wenn, dann meist
nur als Reichshauptstadt und seltener als Gau oder Kommune auf, so dass sich wenige
bis kaum Rückschlüsse auf seinen Aufbau und seine Struktur ziehen lassen.
Doch gerade diese sind besonders interessant, wenn man beispielsweise die Goebbels’sche
Ämterhäufung betrachtet. Auch in der bisherigen Forschung ist der
Bereich der Gaustrukturen im Allgemeinen und des Berliner Gaus im Speziellen weitgehend
unberücksichtigt geblieben. Es wird nur in allgemeinem Zusammenhang im Rahmen
von Bestandsaufnahmen darauf eingegangen. Daher können für diese Arbeit
fast nur Originalquellen herangezogen werden. Die Quellenlage wiederum ist bezüglich
Berlins relativ schlecht. In der Deutschen Bibliothek (DB) finden sich weder in
der Zweigstelle Leipzig noch in Frankfurt am Main Originaldokumente. Die wenigen
sind nur in Archiven - unter anderem in der Berliner Zweigstelle des Bundesarchivs
- zugänglich und selbst hier ist der Bestand eher überschaubar. Es finden
sich zwar zahlreiche Akten über den Schriftverkehr zwischen Reichs- und Gauebene,
aber keinerlei gauinterne Schreiben, welche Schlüsse auf den Gau selbst zulassen.
Weder Amtsblätter wie die “Berliner Front” als parteiamtliches
Mitteilungsblatt noch Zeitungen wie Goebbels’ “Angriff” lassen
tief greifende Rückschlüsse zu. Wie aber stellte sich die Berliner
Gaustruktur zum Beispiel hinsichtlich der personellen Zusammensetzung und eventueller
Ämterhäufung dar und welche Konsequenzen ergaben sich daraus? Sind möglicherweise
darin die Gründe für die vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit der
zeitgenössischen Dokumentation zu suchen? Die vorliegende Arbeit möchte
sich der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen widmen und ein kurzes Portrait
des Gaus Berlin skizzieren. 2. DER PARTEIGAU BERLIN (kf)
Der Gau Berlin wurde am 9. November 1926 gegründet (vgl. Schreiben der Gauleitung
Berlins an das Hauptarchiv der NSDAP München vom 27. Januar 1937, in: Bundesarchiv
Berlin, Bst. NS 25(?)). Doch schon vor 1926 festigte sich Berlin als Parteigau.
Die Festigung und Sicherung verlief verhältnismäßig schnell und
reibungslos, ohne dass die Stellung des Gauleiters und des Gaustabs angefochten
wurde. 1926 kam es immer wieder zu heftigen Führungskrisen in Berlin, so
dass die Fortdauer der politischen Aktivität der Nationalsozialisten ungesichert
war und die Mitgliederzahlen stagnierten. Der erste Gauleiter Ernst Schlange und
sein Stellvertreter Schmiedecke besaßen weder die Kraft noch die Autorität,
die Parteimitglieder in ihrem Gau zusammenzuschweißen. Im November
1926 traf der nationalsozialistische Politiker Joseph Goebbels aus Rheydt im Rheinland,
der von Hitler zum Gauleiter der NSDAP von Berlin-Brandenburg ernannt wurde, in
das von inneren Machtkämpfen geschüttelte Berlin ein. Zunächst
schien es schier aussichtslos, der kleinen und zerstrittenen Parteigruppe der
NSDAP auch nur eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. “Die
Berliner Bewegung” bewohnte eine Art verdrecktes Kellergewölbe in einem
Hinterhaus in der Potsdamer Strasse. Goebbels berichtet über diese Zeit:
“An ein solides und systematisches Arbeiten war gar nicht zu denken [...]
Es herrschte hier ein heilloses Durcheinander [...] Die Finanzen befanden sich
in trostlosem Zustand. Der damalige Gau Berlin besaß nicht viel anderes
als Schulden.” 1926 erklärt er vor seinen Berliner Parteigenossen:
“Wir müssen raus aus der Anonymität [...] Sie sollen uns beschimpfen,
verleumden, bekämpfen, erschlagen, aber sie sollen von uns sprechen. Wir
sind sechshundert in Berlin. Wir müssen in sechs Jahren 600 000 sein.”
Für Goebbels bedeutete der Einsatz in diesem problematischen Gau eine persönliche
Bestätigung und es eröffnete ihm zudem neue Möglichkeiten, seinen
Ehrgeiz zu stillen. Von nun an begann der “Kampf um Berlin”, wie der
junge Ehrgeizling Goebbels 1934 sein Erinnerungsbuch nannte. Am 9. November 1926
erließ er ein erstes Rundschreiben an die Parteiorganisation von Berlin,
welches eine Art neue Verfassung für den Gau Berlin-Brandenburg schuf. Ohne
die Parteileitung lange zu konsultieren, hatte Goebbels ein großes Gebiet
zu seinem Parteigau gemacht. So beinhaltete das Rundschreiben die Auflösung
des Gaues Berlin-Potsdam und die Fusion dessen mit Berlin, so dass der Gau Berlin-Brandenburg
geschaffen wurde. Von nun an trug der ehemalige Gau Groß- Berlin den Namen
“Ortsgruppe Groß- Berlin”, welche in Sektionen eingeteilt wurde.
Die Ernennung der einzelnen Sektionsführer oblag dem Gauleiter. Das Rundschreiben
veranlasste weiterhin, dass der SS- und SA- Führer Kurt Daluege zum stellvertretenden
Gauleiter wurde. Mit diesem geschickten Schachzug bestätigte Goebbels nicht
nur die Position des ehemaligen Gegenspielers Daluege, sondern machte zudem die
SA und SS zu einem gefügigen Instrument zum Erreichen der politischen Macht.
So erzielte der Gauleiter, dass die SA und SS nur auf seine Veranlassung politisch
auftreten dürften. Weiterhin entzog er den Bezirken das bedeutende Recht
auf die Rednerverteilung und behielt es sich selbst vor. Am 17. November 1927
schuf Goebbels den NS- Freiheitsbund innerhalb der Gauorganisation, der in mehrfacher
Hinsicht für den Parteigau und für seine eigene Machtposition stabilisierend
war. Mit diesem Freiheitsbund wurde eine innere Fraktion gebildet, die nicht nur
ein Gegengewicht zu den zahlenmäßig starken SA-Verbänden Dalueges
darstellte, sondern auch dem Gau ein Minimum an Einnahmen garantierte und somit
eine höhere Unabhängigkeit von den Beiträgen der Bezirke ermöglichte.
Goebbels bediente sich seines agitatorischen Einfallsreichtums und kämpferischen
Temperaments, “säuberte” allmählich den zerstrittenen Parteihaufen
und zog sich einen kleinen, ihm aber treu ergebenen Stab von Mitarbeitern heran.
So konnte der spätere Reichsminister innerhalb kurzer Zeit große
Erfolge für sich verbuchen. Durch 400 Neuaufnahmen hatte er im März
1927 den Mitgliederstand aus der Zeit vor der Krise wieder erreicht. Gerade drei
Monate in Berlin machte Goebbels die “Schläger–Aktivität”
der SA zum Instrument seiner terroristischen Politik. Mit dem ersten Angriff auf
die gegnerischen Kommunisten, welcher in einer wüsten Saalschlacht endete,
wurden Goebbels und die NSDAP zum Stadtgespräch. Von nun an begann der braune
Terror in Berlin. Aufmärsche der SA-Leute mitten in den tiefroten Bezirken
der Stadt, Krawalle, Schießereien und Angriffe gegenüber jüdischen
Passanten brachten Goebbels und “seine” Partei immer wieder in die
Schlagzeilen. Durch Goebbels’ politische Aktivität stiegen bereits
1928 die Mitgliederzahlen kontinuierlich stark in die Höhe. So musste aufgrund
der hohen Mitgliederzahl zur weiteren Konsolidierung des Gaues ein Straßenzellensystem
eingeführt werden. Trotz des inneren Aufschwungs des Gaues Berlin schaffte
es Goebbels nicht, die Gau-Konsolidierung über die Berliner Stadtgrenze hinaus
auszudehnen. Aufgrund der ständigen Auseinandersetzungen zwischen Hitler
und dem Strasser- Flügel kam es 1929 zur entgültigen Trennung des Gaues
Berlin - Brandenburg, welche fortan als der Gau Berlin sowie der Gau Brandenburg
(später Kurmark) bestehen sollten. Die Struktur des Berliner Gaus war hinsichtlich
der Kreise bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft fest (Abb. 1 u.
3). Am 1. Mai 1930 wurde auf Veranlassung Goebbels die Gaubetriebszellenorganisation
gegründet, die von der Reichsorganisationsleitung übernommen und ab
1931 Vorbild für alle Gaue wurde. Ab Ende 1931 führte Goebbels die wöchentlichen
Berliner Gautage und Gauversammlungen ein, zu welchen Funktionäre bis zu
einer bestimmten Dienststellung geladen wurden. Nicht nur die Zahl der Anhängerschaft
verbesserte sich, sondern auch die finanzielle Basis, so dass Goebbels eine geräumige
Gauzentrale errichten konnte, in welcher der Gaustab, der Stab der SA und die
Gauzeitung untergebracht wurden. Der Lohn des talentierten Propagandisten
für diese erfolgreichen Anfangsjahre in Berlin war die Berufung an die Spitze
des Mitte März 1933 gegründeten Ministeriums für Volksaufklärung
und Propaganda, welches den Auftrag erhielt, die “politische Gleichschaltung
zwischen Volk und Regierung” zu bewerkstelligen. Goebbels, der weiterhin
Gauleiter von Berlin blieb, ging diesem Auftrag zielstrebig und erfolgreich, vor
allem in seinem Hoheitsgebiet, nach. 3. DIE KOMMUNE BERLIN
3.1. DIE SCHAFFUNG GROß-BERLINS UND SEINE NEUORDNUNG (rdh) Die territoriale
Grundlage und Voraussetzung sowohl für den Parteigau als auch für die
Kommune Berlin bildete das “Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde
Berlin” vom 27. April 1920. Das Gesetz führte zur Bildung der Berliner
Großgemeinde. Die Schaffung einer solchen Großgemeinde war nur zu
diesem Zeitpunkt möglich. Sowohl frühere als auch spätere Versuche
wären zum Scheitern verurteilt gewesen. Bereits im Kaiserreich gab es Versuche,
diesen Ballungsraum zu vereinheitlichen. Sie führten aber nicht weit: es
entstand lediglich der Zweckverband von 1911. Im Ersten Weltkrieg zeichnete sich
umso deutlicher die Notwenigkeit eines Zusammenschlusses ab. Kriegswirtschaftliche
Maßnahmen erzwangen eine einheitliche Verwaltung mit Berlin als Zentrum.
Das in Deutschland existierende politische Klima um 1920 jedoch begünstigte
Reformvorhaben, wurden doch zuvor die Verfassungen für Preußen und
das Reich ausgearbeitet. Im Ringen um die - die Mehrheit zufrieden stellende
- Variante für den Berliner Ballungsraum kreiste die Auseinandersetzung um
die Begriffe Einheitsgemeinde, also eine einheitliche zentrale Verwaltung, und
Gesamtgemeinde, ein eher föderalistisches Gefüge. Ergebnis dieses Prozesses
war eine dezentralisierte Einheitsgemeinde. Groß-Berlin war nun auf den
ersten Blick eine Riesenstadt. In ihr gingen acht Städte (Berlin, Charlottenburg,
Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf)
sowie 59 Landgemeinden auf - ein absolut einmaliger Vorgang. Das Gesetz löste
jedoch aus Rücksichtnahme auf die Klippen, an denen die Groß-Berlin-Lösung
hätte scheitern können, nicht alle Probleme. Die alte Städteordnung
von 1853 wurde beibehalten und nur durch wenige Bestimmungen geändert. Es
blieb bei der überholten Magistratsverfassung, die keine reine Exekutivbehörde,
sondern gleichzeitig kollegiales Beratungs- und Beschlussorgan war. Dem Organ
gehörten maximal 30 Mitglieder an. Der Oberbürgermeister war - entgegen
seiner rheinischen Kollegen - nicht mit besonderen Rechten und Zuständigkeiten
ausgestattet, “sondern gehörte dem Magistrat lediglich als primus inter
pares an” . Die Aufsicht über den Magistrat hatte der Oberpräsident
der Provinz Brandenburg inne. Mit Bezirksamt, Bezirksversammlung und Bezirksdeputation
wurde der rechtliche Rahmen für die Selbstverwaltung geschaffen. Doch das
Eingriffs- und Kontrollrecht des Magistrats begrenzte die Eigenständigkeit
der Bezirke stark. Lediglich im Bereich des Schulwesens fiel die Kompetenz an
die Bezirke. Zum ersten Oberbürgermeister der neuen Riesenstadt wurde Wermuth
gewählt - die vielleicht bedeutendste Persönlichkeit in der Berliner
Stadtgeschichte des 20. Jahrhunderts. Er steht für zwei wichtige Leistungen:
die erste ist die geschickte Verwaltung der Stadt in den schwierigen Kriegsjahren
und der Revolutionszeit. Die zweite und umso bedeutendere war sein entscheidender
Beitrag bei der Bildung Groß-Berlins. Die schwere finanzielle Krise
Berlins um 1930, die auch in der gesamten Weimarer Republik um sich griff, verlangte
nach einer Neuordnung der Berliner Strukturen. Nur die Wahl eines Nachfolgers
des in den Ruhestand versetzten Stadtoberhauptes Böß reichte nicht
aus. Die Strukturschwächen, die die Arbeit des Magistrats so schwerfällig
und unübersichtlich gemacht hatten, mussten beseitigt werden. Am 30. März
1931 wurde das neue Berlin-Gesetz verabschiedet. Es bedeutete die Abwendung von
der antiquierten Magistratsverfassung und eine bewusste Anlehnung an die rheinische
Bürgermeisterverfassung. Der Oberbürgermeister sollte “die zentrale
Rolle als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung und in dem neu zu bildenden
Stadtgemeindeausschuss [als die beschließenden Körperschaften] übernehmen”
. Die Legislative war immer noch Sache des Magistrats, die Exekutive jedoch lag
allein in der Kompetenz des Oberbürgermeisters, der die Verwaltung führte
und die Ausführung überwachte. Neben dem Oberbürgermeister gab
es von nun an zwei Bürgermeister, neun weitere hauptamtliche Mitglieder und
sechs ehrenamtliche Stadträte. Zum neuen Oberbürgermeister wurde
Heinrich Sahm gewählt - ein Konservativer ohne Parteibindung, der politisch
in etwa zwischen DVP und DNVP angesiedelt war. Seine Wahl trug dem allgemeinen
Rechtstrend in Deutschland und der besonders schwierigen Stellung der SPD in Berlin
Rechnung. Er amtierte bis 1936; sein Nachfolger wurde Dr. Julius Lippert.
3.2. BERLIN AB 1933 (rdh) Auch nach 1933 gab es einige Veränderungen
in den Zuständigkeiten und Strukturen innerhalb der Kommune. Die Verfassungsreform
der Jahre 1933/34 griff tief in die kommunale Verwaltung ein (gemeint sind das
Reichsstatthaltergesetz sowie das Gesetz zum Neuaufbau des Reiches vom 27.11.1934).
Am 28.3.1934 wurde das Gesetz Groß-Berlin erlassen, das den Grundsätzen
der Reichsreform weitgehend entsprach. Nach diesem Gesetz blieben zwar die Bezirke
als Verwaltungskörper erhalten (vgl. Artikel „Berlins Finanzen gesunden“,
in: Völkischer Beobachter vom 10. April 1934, S. 2). Die Stadtgemeindeausschüsse
als beschließende Körperschaften aber verloren ihre Kompetenzen und
fungierten nur noch als beratende Ausschüsse, so genannte “Vertrauensräte”.
Am 1.12.1936 trat das “Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der
Reichshauptstadt Berlin” in Kraft, an welchem seit spätestens 1935
gearbeitet wurde. Grundlage hierfür bildete die für die Hauptstadt geltende
deutsche Gemeindeordnung vom 30.1.1935. Diese Verfassung legte fest, dass Berlin
nun als Stadtkreis zu gelten hatte, welcher die Aufgaben eines preußischen
Provinzialverbandes besaß („Gesetz über die Verfassung und Verwaltung
der Hauptstadt Berlin“ von 1936). Der Berliner Oberbürgermeister trug
nun die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und Stadtpräsident. Dadurch
wurde er nun Leiter einer preußischen Landesbehörde. Der Nachfolger
des Oberbürgermeisters Sahm (Sahm wurde per § 22, 3 der Berliner Verfassung
in den Ruhestand versetzt), Dr. Julius Lippert, übernahm das Amt von Dezember
1936 bis 1940. Lippert übte bereits seit März 1933 das Amt des Staatskommissars
in Berlin aus. Auf den Stadtpräsidenten gingen nun per Gesetz die Aufgaben
und Befugnisse des Staatskommissars über. Lippert unterstand dadurch direkt
Göring in dessen Funktion als preußischer Ministerpräsident (vgl.
§ 22, 1 der Berliner Verfassung von 1936). Durch die Personalunion Lipperts
wurden also wichtige Kompetenzen zusammengeführt und in ein und dieselben
Hände gegeben. Der Oberbürgermeister war dem Gauleiter, also Goebbels,
rechenschaftspflichtig und musste jenen vor sämtlichen Entscheidungen hören.
Dieses Recht konnte nicht übertragen, aber vom Stellvertretenden Gauleiter
- seit dem 13.3.1933 Arthur Görlitzer (Abb. 5.1) - ausgeübt werden.
Hier sind die Verschränkung von Kommune und Parteigau und damit die Kontrolle
der Kommune durch den Gau schon deutlich zu erkennen. Für die Berufung der
Bezirksbürgermeister war der Stadtpräsident (Lippert) die zuständige
Behörde. Aber auch für diese Entscheidungen bedurfte es des Einvernehmens
von Goebbels. Die Aufsicht über die Gemeindeangelegenheiten hatte der preußische
Innenminister Frick – gleichzeitig Reichsinnenminister -, welchem auch die
Aufgaben des Oberpräsidenten zufielen. Frick wiederum in seiner Position
als Reichsinnenminister konnte per § 23 und 24 der Berliner Verfassung die
Zuständigkeiten der Berliner Verwaltungsbehörden und –gerichte
ändern. Am 1.1.1937 trat die Hauptsatzung der Reichshauptstadt Berlin
in Kraft. Sie basierte auf der deutschen Gemeindeordnung und auf dem „Gesetz
über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin“. Sie
regelte näheres zu Grenzen und Bezeichnungen der 20 Verwaltungsbezirke (siehe
Abb. 2) sowie Zuständigkeiten über diese und entsprechende Ausführungsbestimmungen
, wenngleich sie nach Meinung des Hauptamtsleiters in einem Schreiben an den Stab
von Heß „in keiner Weise dem Selbstverwaltungsgedanken der Deutschen
Gemeindeordnung Rechnung trägt, zum anderen eine ungleich komplizierte Verwaltung
der Hauptstadt Berlin begründet, deren Arbeitsfähigkeit praktisch gesehen
ausserordentlich illusorisch gemacht wird.“ 1938 kommt es zu einer
weiteren Neuordnung der Berliner Verwaltungsbezirke sowie zu einer neuerlichen
Regelung der Zuständigkeiten von Oberbürgermeister und Bezirksbürgermeistern.
1944 erfolgt noch eine Veränderung der Verfassung, welche die in Personalunion
wahrgenommenen Ämter des Oberbürgermeisters und Stadtpräsidenten
wieder voneinander trennt. Diese Ämter waren seit dem Ausscheiden Lipperts
aus dem Amt 1940 nicht mehr besetzt worden. Per Erlass wurde Goebbels zum Stadtpräsidenten
ernannt. Trotzdem trennte er sich nicht von Ludwig Steeg, dem ehemaligen Stellvertreter
und Zögling Lipperts, der bis dahin das Amt des Stadtpräsidenten kommissarisch
verwaltete und auch die Geschäfte des Oberbürgermeisters führte.
Das Amt des Oberbürgermeisters blieb mangels eines geeigneten Nachfolgers
weiterhin unbesetzt, da Steeg nicht zu den Wunschkandidaten Goebbels’ zählte.
Im Februar 1945 wurde Steeg schließlich zum Oberbürgermeister Berlins
ernannt und amtierte bis April 1945. In seiner Amtsführung hatte er keinen
großen Spielraum, sich zu entfalten, da Goebbels selbstherrlich in allen
Fragen der Stadt entschied. 4. PERSONELLE STRUKTUR VON GAU UND KOMMUNE
AB 1933 (rdh) Die personelle Struktur Berlins ist durch eine starke
Verschränkung von Gau- und Kommunalebene gekennzeichnet. Häufig finden
sich Personalunionen - sowohl innerhalb der Kommunal- als auch der Gauebene. Ebenso
hängen Gau und Kommune durch beide Ebenen verknüpfende Personalunionen
voneinander ab. Der stellvertretende Gauleiter Görlitzer beispielsweise war
gleichzeitig Ratsherr in der Berliner Kommune, der Gauamtsleiter für Kommunalpolitik
Treff einer der Bezirksbürgermeister Berlins. Angesichts des ausdrücklichen
Verbots von Personalunionen mag das amüsieren (Die einzige Ausnahme dieses
Verbots von Personalunionen betraf den Gaupropagandaleiter.). Der Grund des Verbots
war die befürchtete, durch Personalunionen verursachte, Einschränkung
“der intensiven Wahrnehmung der Gauamtsaufgaben”. Oft ließ es
sich wohl nicht vermeiden, Aufgaben und Kompetenzen zu übertragen und damit
Personalunionen zu schaffen, auch wenn der zu erwartende Nutzen daraus - die Kontrolle
der Kommune durch den Gau - der eigentliche Grund für solche Personalpolitik
war. Aus dem Tätigkeitsbericht des Gaus Berlin vom 27. April 1939 geht hervor,
dass nicht nur in Berlin, sondern im gesamten Reich eine „katastrophale
Personalnot in den Gemeinden“ herrschte. Es bot sich also an, offene Stellen
mit „eigenen (Gau-)Leuten“ zu besetzen und dadurch die Kommune besser
zu kontrollieren. Die Kontrolle bzw. Einflussnahme auf die Kommune wird zum Beispiel
in einem Schreiben des Reichsjustizministers an Hitlers Stellvertreter Heß
vom 5. April 1937 deutlich: „…scheint mir eine gesetzliche Regelung
der Frage gleichfalls nicht dringlich zu sein, weil die Ernennung nach Anhörung
der Gemeinde erfolgt und auf diesem Wege eine Einflussnahme der Parteidienststellen
auf die Auswahl des Schiedsmanns möglich ist.“ Die Möglichkeit
der Einflussnahme der Parteidienststellen basierte jedoch auf keiner formellen
Bindung, sondern lediglich darauf, dass es „selbstverständlich [sei]
und von mir [Göring] stets gefordert worden [sei], dass der Bürgermeister
einer Gemeinde wie in seiner gesamten Arbeit, so auch in der Personalpolitik sich
mit der Partei in ständiger guter Fühlung hält […].“
(Schreiben des Reichs- und preuß. Innenministers Göring an den Reichsjustizminister
vom 25.01.1937) Aufgrund seines Reichsministeramtes wird Goebbels zwangsläufig
seinen Gau vernachlässigt haben müssen. Seine Aufgaben als Gauleiter
- laut dem Organisationsbuch der NSDAP „die gesamte politische, kulturelle
und wirtschaftliche Gestaltung aller Lebensäußerungen nach nationalsozialistischen
Grundsätzen” - übte sein Stellvertreter Görlitzer aus. So
wurde dieser beispielsweise von Heß am 6.6.1935 (unter Bezugnahme auf die
Führeranordnung vom 18.4.1935) ermächtigt, im Gau Groß-Berlin
bezüglich der Beurteilung und Einsetzung von politischen Leitern die Rechte
des Gauleiters bis auf weiteres auszuüben. Doch bereits seit der Anordnung
Nr. 14 der Reichsleitung durch den Reichsorganisationsleiter Dr. R. Ley vom 4.
April 1933 kam den stellvertretenden Gauleitern eine größere Bedeutung
zu. Dies zeigt sich auch in Hitlers Verfügung 79/35: neben Reichsleitern
und Gauleitern oblag auch die Ernennung der stellvertretenden Gauleiter ausschließlich
Hitler. Es finden sich auf allen Ebenen solche Personalunionen und Verschränkungen
von Gau und Kommune. Der Adjutant des Gauleiters war ab 1933 Wilhelm Petzold,
der bis dato als Gaugeschäftsführer amtierte. Gleichzeitig hatte er
den Posten als einer der Berliner Ortsgruppenleiter inne. Als Stellvertreter des
bereits erwähnten Gauamtsleiters für Kommunalpolitik Treff firmierte
der Oberbürgermeister und Stadtpräsident Lippert. Lippert war ab 1933
außerdem SS-Standartenführer. Lipperts Vorgesetzter Treff wiederum
war in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister Lippert als Stadtpräsident
und Oberbürgermeister direkt unterstellt (siehe Abb. 4). Doch es kam scheinbar
immer wieder zu Problemen in der Zusammenarbeit von Gau und Kommune. So verweigerte
die Stadt Berlin dem Hauptamt für Kommunalpolitik jegliche Informationen
darüber, „ob die Personalarbeiterstellen mit Nationalsozialisten besetzt
sind.“ Es finden sich auch Personalunionen innerhalb der Gauebene.
Gerhard Schach, ab 1937 Gauorganisationsleiter, fungierte gleichzeitig als Gauinspekteur
(Schach fungierte außerdem in den Anfangszeiten des Gaus Berlin als stellvertretender
Gauleiter, weiterhin als Hauptbereichsleiter, Gaustabsamtsleiter und NSKK-Brigadeführer.
vgl.: http://www.geocities.com/~orion47/NSDAP/GauBerlin.html vom 24.05.2002.).
Ebenso wie er war auch Rießler Gauinspekteur. Zusätzlich bekleidete
Rießler bis 1937 den Posten des Gaupersonalleiters. Auf Gauebene finden
sich Personalunionen also bei Petzold, Schach und Rießler. Auf Kommunalebene
führte Lippert die Ämter des Stadtpräsidenten und Oberbürgermeisters
gleichzeitig neben dem des Staatskommisars aus, bedingt durch die neue Verfassung
Berlins. Die beiden Ebenen von Kommune und Gau verbinden sich bei Treff und Lippert
ebenso wie bei Görlitzer und nicht zuletzt Goebbels, der die meisten Ämter
auf sich vereinigte. Er verband die Kommunal- mit der Gauebene bis hinauf zur
Reichsebene (Nicht nur in Goebbels verbindet sich die Berliner Kommunalebene mit
der Reichsebene. Göring war nicht nur in seiner Position als preußischer
Ministerpräsident mit Berlin verbunden, sondern vertrat außerdem Hitler
in dessen Funktion als Reichsstatthalter Berlins.). Neben den Ämtern des
Reichspropagandaministers und Gauleiters war er ab 1933 verantwortlicher Leiter
des Winterhilfswerks (WHW) und Präsident der Reichskulturkammer, ab 1943
Stadtpräsident von Berlin und ab 1944 Bevollmächtigter für den
Totalen Krieg. Seines letzten Amtes konnte er sich jedoch nur kurz rühmen:
am 30.04.1945 wurde er Reichskanzler des Großdeutschen Reiches. Aus
dieser Ämteransammlung resultierte eine enorme Anzahl an Möglichkeiten
für Goebbels, “seinen” Gau hervorzuheben und reichsweit als Vorzeigegau
zu profilieren. Aufgrund seines Reichsministeramtes konnte er im Vergleich zu
anderen Gauleitern mit fast unerschöpflichen Mitteln disponieren und damit
den Gau Berlin in den Vordergrund stellen. So war zum Beispiel die aufwendig inszenierte
Sportpalastveranstaltung vom 18.2.1943 eine Kundgebung des Gaus Berlin, zu der
jedoch reichsweit NSDAP-Vertreter eingeladen wurden. Dabei ging es also nicht
nur um die Stärkung des Ansehens von NSDAP und Regierung bezüglich des
Krieges in den Augen der Bevölkerung. Es lässt sich vermuten, dass sich
Goebbels und damit den Gau Berlin durch diese Veranstaltung innerhalb der eigenen
Reihen profilieren wollte. Durch seine Leitungsposition der NS-Volkswohlfahrt
im Gau Berlin und das auf seine Initiative zurückgehende WHW, welches reichsweite
Beteiligung fand (siehe Abb. 7), war sein Gau, unterstützt durch seine Propaganda,
einmal mehr in aller Munde. Der Angriff zum Beispiel titelte: „Ein Beispiel
für die Welt“ (vgl. Artikel „Das deutsche Volk übertaf sich
abermals“, in: Der Angriff vom 4. April 1935, S. 9). Doch es scheint
auch Bedenken hinsichtlich diverser Ämterhäufungen gegeben zu haben.
In einem Schreiben von 1936 kritisiert Görlitzer wie folgt: „…Ausserdem
halte ich es nicht für sehr glücklich, einen Berliner Bezirksbürgermeister,
der schon führend im Ratsherren-Kollegium tätig ist, auch noch in den
Provinzialrat zu berufen.“ Ob seiner Kritik wirklich der Unwille gegenüber
zu starker Ämterhäufung zugrunde lag oder ob er lediglich den Kandidaten
unpassend hielt, kann nicht nachgewiesen werden. 5. DIE PRESSEKÄMPFE (kf)
Nach der Neugründung der NSDAP entstanden neben dem “Völkischen
Beobachter”, dem Zentralorgan der NSDAP, weitere nationalsozialistische
Blätter, meist in Form von Gauzeitungen, die von ihren Gauleitern gegründet
wurden. Größere private Verlagsunternehmen, wie der Kampf-Verlag der
Brüder Straßer oder der Fränkische Volksverlag Gottfried Feder,
brachten über die Grenzen eines Gaues hinweg ihre nationalsozialistischen
Blätter heraus und verlegten diese für mehrere Gaue. Die einzelnen Gauleiter
aber wollten selbst bestimmen, welches Blatt in ihrem Gebiet als offizielles Organ
der NSDAP zu gelten habe. Es entfachten Konflikte darüber, welches Blatt
berechtigt sei, offizielle Parteinachrichten und -bekanntmachungen abzudrucken.
Dabei gerieten einzelne zeitungsgründende Gauleiter vorwiegend mit dem Verlagsunternehmen
Straßer in Konkurrenz und Konflikt, da die Herausgabe eigener Zeitungen
von den Gauleitern als eine Prestige- und Machtfrage betrachtet wurde. Zudem bedeutete
die Herausgabe einer gaueigenen Zeitung eine zusätzliche Einnahmequelle neben
den Mitgliedsbeiträgen. Durch Goebbels’ Agitation veränderte
sich nicht nur das Gesicht des Gaues Berlin, sondern auch dessen Presselandschaft.
“Der Angriff”, das Parteiorgan der Berliner NSDAP begann im Juli 1927
als Wochenblatt zu erscheinen. Herausgeber und auch Leitartikler des Blattes war
der Gauleiter Berlins, Joseph Goebbels. Devise des Kampfblattes war: keine Information,
nur Agitation. Goebbels suchte in seinen zu Papier gebrachten Reden nicht nur
der politischen Flaute zu begegnen, sondern griff durch gezielte Beleidigungen
und Verleumdungen die Kommunisten und Juden an. Bis 1932 war Julius Lippert Chefredakteur
des nationalsozialistischen Kampfblattes; er wurde im März 1933 in das Amt
des Staatskommissars für Berlin “gehoben”. Das aggressive Wochenblatt
erwies sich als ein erfolgreiches Mittel zur Integration der Mitglieder und der
Gauorganisation. Bis zur Herausgabe des “Angriffs” galt die vom
Kampf- Verlag herausgegebene “Berliner Abendzeitung” als gauamtliches
Blatt. Somit musste der “Angriff” als Gegenunternehmen des Straßer-Blattes
angesehen werden. Goebbels nahm in der Folgezeit immer mehr für sich das
Recht in Anspruch, Bekanntmachungen und Aufrufe der Gauleitungen im “Angriff”
zu veröffentlichen und entzog damit allmählich dem Straßer-Verlag
die Existenzgrundlage. Die Rivalität der beiden Zeitungsverlage verschärfte
wesentlich die Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und Otto Straßer.
Persönliche Angriffe und Beschimpfungen, die in den jeweiligen Zeitungen
veröffentlicht wurden, waren die Folge. So hatte Straßer 1927 in seinen
Blättern einen Artikel über die “Folgen der Rassenvermischung”
veröffentlicht, den Goebbels unweigerlich auf sich beziehen musste. Goebbels
reagierte seinerseits mit Denunziationen, die den Straßer-Verlag der finanziellen
Abhängigkeit vom Hugenbergschen Scherl-Verlag beschuldigten. Hitler, die
Reichsleitung der NSDAP und der Eher-Verlag vermochten es nicht, die ausschweifenden
Presseambitionen der Gauleiter und der privaten Verlage zu zügeln. Hitler
bemühte sich die Gauleiter von wirtschaftlich sinnlosen Zeitungsgründungen
in den Gauen abzuraten und stattdessen die Verbreitung des “Völkischen
Beobachters” als dem Hauptorgan der NSDAP zu forcieren, was ihm nach 1933
auch gelang. Die Pressekämpfe vor 1933 verschlechterten wesentlich die nachbarlichen
Kontakte der Gauleiter. Am 13. März 1933 wurde Goebbels zum Reichsminister
für Propaganda ernannt. Im selben Monat ließ er das parteiamtliche
Mitteilungsblatt “Berliner Front” (Abb. 5.2) zugunsten der weiteren
Verbreitung des “Angriffs” einstellen (Abb. 6). Dem “Völkischen
Beobachter” und dem “Angriff” standen zu diesem Zeitpunkt in
Berlin etwa fünfzig Tageszeitungen gegenüber. Die populärste Zeitung
mit der größten Auflage in Berlin war die “Berliner Morgenpost”
und die angesehenste unter den demokratischen Zeitungen war das “Berliner
Tageblatt”. Das Schicksal der “Vossischen Zeitung”, der ältesten
Berliner Tageszeitung, steht beispielhaft für alle unbotmäßigen
Zeitungen. Am 31. März 1934 stellte die “Vossische Zeitung” ihr
Erscheinen ein. Zuletzt wurde sie vom Ullstein Verlag herausgegeben. Am 9. Juni
1934 wurden die Brüder Ullstein, die aufgrund ihrer jüdischen Abstammung
seit langem Angriffen der Nationalsozialisten ausgesetzt waren, gezwungen ihren
Verlag einem Konsortium unter der Führung der Deutschen Bank zu übergeben.
Die Aktienmehrheit erhielt der Eher-Verlag, das Hauptverlagsunternehmen der NSDAP.
Bis 1937 existierten in Berlin an nationalsozialistischen Blättern vorrangig
der “Völkische Beobachter”, “Der Angriff” und das
vom Gauamtsleiter Treff herausgegebne Blatt “Berliner kommunale Mitteilungen”.
Letzteres erschien seit dem 8. März 1934 und sollte 1937, endgültig
jedoch im April 1938 auf mehrfach wiederholte Anordnung des Reichsleiters für
Kommunalpolitik Karl Fiehler im Zuge des Vierjahresplanes eingestellt werden.
An deren Stelle trat ab Januar 1938 das kommunalpolitische Zentralorgan der Bewegung
„Die nationalsozialistische Gemeinde“ mit Sonderausgabe für Berlin.
Sie war fortan das einzige parteiamtliche kommunalpolitische Fachorgan. Der
Berliner Scherl-Verlag, brachte die Zeitungen der Rechten heraus und blieb somit
von Eingriffen verschont. Bis 1944 produzierte der Verlag den “Berliner
Lokalanzeiger”, die “Berliner Nachtausgabe” und die “Woche”.
Die Herausgabe dieser Blätter war aufgrund des fortschreitenden Zeitungssterbens
ein gewinnbringendes Geschäft. In dem Zeitraum von 1933 - 1939 waren
in Berlin neunundzwanzig Zeitungen eingegangen, vorwiegend aufgrund von Arisierungswellen
in den Verlagen. Zu Beginn des Kriegsausbruches existierten in Berlin nur noch
dreizehn Zeitungen, die alle den nationalsozialistischen Pressetrusts angehörten.
6. JUDENVERFOLGUNG UNTER GOEBBELS (kf) Der Berliner
Gauleiter Joseph Goebbels trat stets als ein radikaler Antisemit auf und wurde
im Laufe der NS-Diktatur zu einem unerbittlichen Verfolger der Juden in seinem
“Hoheitsgebiet”. Über die Juden vermerkte Goebbels in seinem
Tagebucheintrag vom 17. Oktober 1939, dass er sie am liebsten “ausrotten”
wollte. Am 30. Januar 1943, dem 10. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung,
gelobte der Gauleiter Goebbels, Hitler zu seinem 54. Geburtstag am 20. April den
Gau Berlin “judenfrei” zu übergeben. Seit dem Beginn der
NS-Herrschaft waren die Berliner Juden nicht nur Verfolgungsobjekt der antijüdischen
Regierungspolitik, sondern sie waren zudem gezielten antijüdischen Maßnahmen
durch die Berliner Stadtverwaltung ausgesetzt. So bediente sich Julius Lippert
ab Mitte März 1933 seiner neuen Funktion als Staatskommissar für Berlin,
um mit administrativen Mitteln die wirtschaftliche und soziale Isolierung der
Juden voranzutreiben. Diese Entwicklung im Gau Berlin wurde durch das reichsweit
organisierte Judenboykott vom 1. April 1933 beschleunigt. Schon am 17. März
1933 ordnete Lippert die Entlassung aller jüdischen Ärzte, die in den
städtischen Krankenhäusern beschäftigt waren, an. Aber nicht nur
jüdische Ärzte, die in öffentlichen Einrichtungen tätig waren,
sondern auch jüdische Ärzte in privaten Einrichtungen verloren ihre
Stellung. Zugleich mit den Ärzten waren auch die jüdischen Juristen
aus ihrem Beruf gedrängt worden. Nur einen Tag später, am 18. März
1933, entzog die Stadtverwaltung den jüdischen Rechtsanwälten und Notaren
die Befugnis, sich mit Rechtsangelegenheiten der Stadt Berlin betrauen zu lassen.
Weiterhin wurden auch jüdische Künstler, Wissenschaftler, Beamte und
Angestellte durch spezifische Maßnahmen der Berliner Behörden aus ihrem
Berufsleben verdrängt. Die Berliner Stadtverwaltung war mit ihren Maßnahmen
zur Ausschaltung der Berliner Juden aus dem Berufsleben den reichsweiten Entwicklungen
erheblich voraus. So konnte die Stadtverwaltung und der Gau Berlin schon am 7.
Oktober 1933 die Meldung machen, dass, kein einziger jüdischer Arzt an einem
Berliner Krankenhaus mehr praktiziere. Eine Ausnahme bildete das Jüdische
Krankenhaus. Der Judenboykott vom 1.April 1933 war der Auftakt für weitere
Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung der jüdischen
Bevölkerung. Binnen kürzester Zeit setzten regelrechte “Arisierungswellen”
in den Berliner Betrieben ein. So konnte der Zeitungsverlag Rudolf Moser schon
am 11. April 1933 einen “judenfreien” Betrieb melden. Weiterhin
wurden alle jüdischen Händler von den Berliner Kommunalbehörden
vom Handel in der Hauptmarkthalle ausgeschlossen und auf Anweisung des Berliner
Polizeipräsidenten Helldorf die Geschäfte jüdischer Kaufleute nach
und nach geschlossen. Bis 1937 war für Berlin ein Wechselspiel von spontanen
und geplanten, gewalttätigen und administrativen Aktionen kennzeichnend.
Ab Herbst 1937 wurden die einzelnen Diffamierungs- und Verfolgungsinitiativen
durch das Einschalten Goebbels und des Polizeipräsidenten Helldorf stärker
koordiniert. So erhielt die Berliner Gestapo von Goebbels den Auftrag, die Ausgrenzung
und Ausschaltung der Berliner Juden aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich
zu systematisieren. Fortan wurden also die “Arisierungsaktionen” mit
zentralen Mitteln forciert. Auf Veranlassung von Goebbels hatte die Berliner
Gestapo im Frühjahr 1938 eine Denkschrift über die künftige Berliner
“Judenpolitik” angefertigt. Diese Denkschrift der Gestapo führte
zu erheblichen Diskussionen mit dem SS-Sicherheitsdienst, der statt eine Berliner
“Sonderpolitik” eine reichseinheitliche Verfolgungsstrategie befürwortete.
Dies hatte zur Folge, dass die Verfolgungsmaßnahmen koordiniert und zentralisiert
wurden. So wurde am 13.Juni 1938 beim Berliner Polizeipräsidenten ein “Judendezernat”
für die “einheitliche Bearbeitung aller Judenangelegenheiten durch
die einzelnen Dienststellen” eingerichtet. Ziel der Berliner “Judenpolitik”
war, “die Juden zur Auswanderung zu bringen” , und dass “bestimmte
Stadtgebiete mit den zurückgebliebenen Juden nicht neu bevölkert und
damit mittelbar auf weite Sicht eine Art Ghetto geschaffen” werden sollte.
Während des Pogroms am 8./9. November 1938 wurden zahlreiche jüdische
Geschäfte zerstört, Synagogen in Brand gesteckt, Dutzende Juden und
Jüdinnen ermordet und 1200 Juden in Konzentrationslager, vorwiegend in das
nördlich von Berlin gelegene KZ Oranienburg, gebracht. Die Reichskristallnacht
verfehlte ihre Wirkung nicht. Das Pogrom setzte eine Fluchtwelle bisher nicht
gekannten Ausmaßes in Gang. So emigrierten mehr als 6400 Berliner Juden
in den Monaten Januar und Februar 1939. In der Folgezeit ließ der Berliner
Gauleiter Goebbels unzählige jüdische Bürger verhaften und überzog
die Stadt mit einer Terrorwelle gegen die jüdische Bevölkerung. In Berlin
wurde in mehreren Konferenzen an einer neuen, einheitlichen Verfolgungsstrategie
gearbeitet. Jegliche Verfolgungsmaßnahmen wurden nun von der Reichspolitik
bestimmt. Diese hatte neben den wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen eine endgültige
Abgrenzung der jüdischen Bevölkerung in den Bereichen Kultur, Ausbildung,
Sozialpolitik und Wohnen zum Ziel. Das Zurückdrängen der Berliner Juden
aus bestimmten Verwaltungsbezirken und die Schaffung von “Judenwohnungen”
in bestimmten Stadtteilen wurde durch die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem
Generalbauinspektor der Reichshauptstadt Speer vorgenommen. Der Anteil der
jüdischen Bevölkerung war vor allem in den Verwaltungsbezirken Mitte,
Charlottenburg und Wilmersdorf verhältnismäßig hoch. Charlottenburg,
Tiergarten, das Bayrische Viertel von Schöneberg und Dahlem/Zehlendorf sollten
nach der Speer-Behörde zu “judenfreien” Wohnsektoren werden.
Mit Hilfe eines Gesetzes über die Mietverhältnisse begann mit dem 30.
April 1939 der Umzug Berliner Juden aus ihren alten Wohnung in so genannte “Judenwohnungen”
und damit allmählich eine “Ghettoisierung”. Die ersten Großaktionen
der Wohnungsräumungen wurden 1941 erfolgreich durchgeführt. Weitere
Maßnahmen, welche die Lebensbedingungen der Juden erschweren sollten, wurden
in Zusammenarbeit des Gauleiter Goebbels und dem Polizeipräsidenten ausgearbeitet.
So forderte Goebbels im Juni 1940, dass die Berliner Juden nur nach 15.30 Uhr
einkaufen dürften. Daraufhin erließ am 4. Juli 1940 der Polizeipräsident
Helldorf eine Polizeiverfügung, welche die Einkaufszeit auf eine Stunde am
Nachmittag begrenzte. Auf Initiative des Berliner Arbeitsamtes mussten Juden im
Zwangseinsatz erstmals 1940 den “Judenstern” tragen. Diese Maßnahme
wurde nach dem Aufbegehren und Eingreifen von jüdischen Seite aufgehoben.
Diese Kennzeichnung der jüdischen Zwangsarbeiter mit dem “Judenstern”
wurde ab Frühjahr 1940 auf Geheiß von Goebbels jedoch wieder eingeführt.
Die Polizeiverordnung vom 1. September 1941 verpflichtete alle Juden im Altreich,
den “Judenstern” zu tragen und verbot ihnen zugleich den Wohnort zu
verlassen. Weiterhin mussten bis zum 15.April 1942 alle jüdischen Wohnungen
und Einrichtungen mit einem “Judenstern” aus Papier gekennzeichnet
werden. Im August 1941 war Goebbels mit dem Versuch einer sofortigen Deportation
der Berliner Juden gescheitert. Er hatte lediglich von Hitler die Zusage erwirkt,
dass er “die Juden aus Berlin unmittelbar nach der Beendigung des Ostfeldzuges
in die Ostgebiete abschieben kann” . Erst das Bestreben des Hamburger Gauleiters
Kaufmann, der nach einem Luftangriff im September 1941 den unverzüglichen
Abtransport der Hamburger Juden von Hitler forderte, gab den entscheidenden Anstoß
zur Deportation aller Juden aus dem Altreich. Am 24. September 1941 machte
sich Goebbels zu dem konkreten Deportationsbeschluss folgende Notizen in seinem
Tagebuch: “Berlin kommt als erstes an die Reihe, und ich habe die Hoffnung,
daß es uns im Laufe des Jahres noch gelingt, einen wesentlichen Teil der
Berliner Juden nach dem Osten abzutransportieren.” Noch vor der entscheidenden
Besprechung zur “Endlösung der Judenfrage”, der “Wannsee-
Konferenz” am 20. Januar 1942, verließen die ersten “Judentransporte”
Berlin in Richtung Osten. So begann in Berlin, “der Zentrale des Völkermordes
an den europäischen Juden” , die Deportation von 35.000 Juden und Jüdinnen
in die Vernichtungslager des Ostens schon ab Oktober 1941 und ab Juni 1942 wurden
etwa 15.000 mit dem “Judenstern” gekennzeichnete Personen in 120 Zügen
nach Theresienstadt transportiert. Die Deportationen wurden nun brutal und mit
großem Tempo durchgeführt. Die Aufsicht hatte Alois Brunner, der für
sein rigoroses Vorgehen gegenüber Juden bekannt war und aufgrund dessen von
Wien nach Berlin versetzt wurde. Zu Beginn des Jahres 1943 gelobte Goebbels
“nicht zu ruhen, bis die Reichshauptstadt wenigstens gänzlich judenfrei
geworden ist”. Am 17. Mai 1943 konnte Goebbels sein Versprechen einlösen
und stolz dem Führer Berlin als ersten judenfreien Gau melden. In seinem
Tagebuch hatte Goebbels sich dies als eine seiner “größten politischen
Leistungen” zugute gehalten. Bis zum Kriegsende folgten in monatlichen Abständen
noch mehr als zwanzig Osttransporte, jedoch nicht mehr als jeweils 100 Personen.
Im Gau Berlin, dem “Hoheitsgebiet” von Joseph Goebbels waren während
der nationalsozialistischen Herrschaft von 1933- 1945 etwa 55.000 Berliner Juden
und Jüdinnen ermordet worden. 7. DIE REICHSHAUPTSTADT -
EIN VORZEIGEGAU NATIONALSOZIALISTISCHEN GEISTES? EIN RESÜMEE. (rdh)
Es hat sich gezeigt, dass Berlin zwar als Reichshauptstadt mehr im öffentlichen
Interesse stand als der Gau Berlin. Die Kommune Berlin indes scheint, hauptsächlich
resultierend aus Berlins Position als Reichshauptstadt, völlig in den Hintergrund
des Interesses und der Dokumentation zu treten. Die breite Dokumentation zur Reichshauptstadt
erklärt sich aus sich selbst. Unklar bleibt, warum der Gau trotz seines aufgebauten
Images als Vorzeigegau relativ wenig dokumentiert ist. Denn dem Gauleiter Goebbels
standen durch seine Ämtervielfalt genügend Möglichkeiten zur Verfügung,
„seinen” Gau - zumal mit dem Bonus der Reichshauptstadt ausgestattet
- besonders hervorzuheben und dem Gau Berlin in der Öffentlichkeit den Glanz
eines “Vorzeigegaus” zu verleihen. Die Vorzeigerolle Berlins,
die Goebbels anvisierte, zeigt sich in vielen Punkten. Durch Goebbels Aktionismus
wurde bereits vor 1933 das „rote Berlin“ zum braunen Berlin. Er gewann
über die bis dahin auf sich gestellte SA die Autorität und machte sie
zu seinem Instrument. Er schaffte es, in kürzester Zeit die Parteistruktur
neu zu organisieren. Frühzeitig wurden Personen auf der Verwaltungsebene
ausgetauscht, das neue Amt des Staatskommissars kreiert und an einen Parteigenossen
(Lippert) gegeben, weiterhin wurde frühzeitig für eine abhängige
und treue Führungsclique um Hitler als Führer und Reichsstatthalter
und Goebbels als Gauleiter gesorgt. Es wurde ein gut zu kontrollierendes und funktionierendes
Personalnetz geschaffen. Personalunionen verbanden beide Ebenen ebenso wie die
Gesetzgebung und schufen gute Kontrollmöglichkeiten für den Gau über
die Kommune. Die Reichsreform wurde in Berlin in Etappen durch Verfassungsänderungen
beschlossen und umgesetzt. Berlin übernahm damit als Hauptstadt eine Vorzeigerolle
hinsichtlich der Reichsreform. Goebbels war äußerst bestrebt, Berlin
zum ersten judenfreien Gau des Reiches zu machen. Auch dieses Ziel wurde erreicht.
Der Gau Berlin sollte also in sämtlichen Bereichen als Beispiel aufgebaut
zu dem Vorzeigegau schlechthin werden. Erreicht wurde dies nicht zuletzt durch
seinen prominenten Gauleiter Goebbels, der aufgrund zahlreicher Ämter und
Befugnisse eine Masse an (finanziellen) Möglichkeiten ausschöpfen konnte,
um „seinen“ Gau zum ersten des Reiches zu machen. Gepaart mit seinem
agitatorischen und propagandistischen Talent schaffte er es, das Reich davon zu
überzeugen. Wie gut er zu überzeugen verstand, zeigt eine Notiz in seinem
Tagebuch nach jener Sportpalastrede 1943 in Berlin: „Wenn ich ihnen befohlen
hätte, vom Dach eines Hochhauses zu springen, sie hätten es getan.”
Der Beweis folgte im Totalen Krieg.
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