Der NS - Gau Berlin


Rechtlicher Hinweis:
Diese Arbeit darf unter korrekter und vollständiger Angabe der Quelle zitiert werden. Längere Passagen oder gar vollständige Texte zu übernehmen ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des jeweiligen Autors gestattet.

 

Inhaltsübersicht

1. EINLEITUNG
2. DER PARTEIGAU BERLIN
3. DIE KOMMUNE BERLIN
3.1. DIE SCHAFFUNG GROß-BERLINS UND SEINE NEUORDNUNG
3.2. BERLIN AB 1933
4. PERSONELLE STRUKTUR VON GAU UND KOMMUNE AB 1933
5. DIE PRESSEKÄMPFE
6. JUDENVERFOLGUNG UNTER GOEBBELS
7. DIE REICHSHAUPTSTADT - EIN VORZEIGEGAU NATIONALSOZIALISTISCHEN GEISTES? EIN RESÜMEE.

QUELLEN - UND LITERATURVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

(rdh) Die Sportpalastrede von Goebbels am 18.Februar 1943 in Berlin ist hinlänglich bekannt. Aber wie bekannt ist, dass diese Veranstaltung - angesichts seines Aufrufs zum „Totalen Krieg“ – keine Reichsveranstaltung, sondern eine Veranstaltung „seines“ Gaus Berlin war?

Das Berlin der NS-Zeit findet, bedingt durch seinen Status als Reichshauptstadt und Regierungssitz, natürlich in vielfältigen historischen Quellen sowie der Forschung Beachtung. Der Berliner Gauleiter Dr. Joseph Goebbels ebenfalls, jedoch weniger in seiner Position als Gauleiter als vielmehr in seinem, auf nationaler Ebene umso bedeutenderen, Amt des Reichspropagandaministers. Diese beiden herausragenden Merkmale – zum einen Hauptstadt und Regierungssitz, zum anderen einer der wichtigsten Reichsminister als Gauleiter an der Spitze – lassen erwarten, dass der Gau Berlin ebenso häufig ins Blickfeld sowohl des zeitgenössischen Interesses als auch der Forschung rückt und durch historische Quellen reich dokumentiert ist. Überraschenderweise ist dem aber nicht so, was verwundert. Die Stadt Berlin tritt in historischen Quellen wenn, dann meist nur als Reichshauptstadt und seltener als Gau oder Kommune auf, so dass sich wenige bis kaum Rückschlüsse auf seinen Aufbau und seine Struktur ziehen lassen. Doch gerade diese sind besonders interessant, wenn man beispielsweise die Goebbels’sche Ämterhäufung betrachtet.
Auch in der bisherigen Forschung ist der Bereich der Gaustrukturen im Allgemeinen und des Berliner Gaus im Speziellen weitgehend unberücksichtigt geblieben. Es wird nur in allgemeinem Zusammenhang im Rahmen von Bestandsaufnahmen darauf eingegangen. Daher können für diese Arbeit fast nur Originalquellen herangezogen werden. Die Quellenlage wiederum ist bezüglich Berlins relativ schlecht. In der Deutschen Bibliothek (DB) finden sich weder in der Zweigstelle Leipzig noch in Frankfurt am Main Originaldokumente. Die wenigen sind nur in Archiven - unter anderem in der Berliner Zweigstelle des Bundesarchivs - zugänglich und selbst hier ist der Bestand eher überschaubar. Es finden sich zwar zahlreiche Akten über den Schriftverkehr zwischen Reichs- und Gauebene, aber keinerlei gauinterne Schreiben, welche Schlüsse auf den Gau selbst zulassen. Weder Amtsblätter wie die “Berliner Front” als parteiamtliches Mitteilungsblatt noch Zeitungen wie Goebbels’ “Angriff” lassen tief greifende Rückschlüsse zu.
Wie aber stellte sich die Berliner Gaustruktur zum Beispiel hinsichtlich der personellen Zusammensetzung und eventueller Ämterhäufung dar und welche Konsequenzen ergaben sich daraus? Sind möglicherweise darin die Gründe für die vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit der zeitgenössischen Dokumentation zu suchen? Die vorliegende Arbeit möchte sich der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen widmen und ein kurzes Portrait des Gaus Berlin skizzieren.

2. DER PARTEIGAU BERLIN

(kf) Der Gau Berlin wurde am 9. November 1926 gegründet (vgl. Schreiben der Gauleitung Berlins an das Hauptarchiv der NSDAP München vom 27. Januar 1937, in: Bundesarchiv Berlin, Bst. NS 25(?)). Doch schon vor 1926 festigte sich Berlin als Parteigau. Die Festigung und Sicherung verlief verhältnismäßig schnell und reibungslos, ohne dass die Stellung des Gauleiters und des Gaustabs angefochten wurde. 1926 kam es immer wieder zu heftigen Führungskrisen in Berlin, so dass die Fortdauer der politischen Aktivität der Nationalsozialisten ungesichert war und die Mitgliederzahlen stagnierten. Der erste Gauleiter Ernst Schlange und sein Stellvertreter Schmiedecke besaßen weder die Kraft noch die Autorität, die Parteimitglieder in ihrem Gau zusammenzuschweißen.
Im November 1926 traf der nationalsozialistische Politiker Joseph Goebbels aus Rheydt im Rheinland, der von Hitler zum Gauleiter der NSDAP von Berlin-Brandenburg ernannt wurde, in das von inneren Machtkämpfen geschüttelte Berlin ein. Zunächst schien es schier aussichtslos, der kleinen und zerstrittenen Parteigruppe der NSDAP auch nur eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen. “Die Berliner Bewegung” bewohnte eine Art verdrecktes Kellergewölbe in einem Hinterhaus in der Potsdamer Strasse. Goebbels berichtet über diese Zeit: “An ein solides und systematisches Arbeiten war gar nicht zu denken [...] Es herrschte hier ein heilloses Durcheinander [...] Die Finanzen befanden sich in trostlosem Zustand. Der damalige Gau Berlin besaß nicht viel anderes als Schulden.” 1926 erklärt er vor seinen Berliner Parteigenossen: “Wir müssen raus aus der Anonymität [...] Sie sollen uns beschimpfen, verleumden, bekämpfen, erschlagen, aber sie sollen von uns sprechen. Wir sind sechshundert in Berlin. Wir müssen in sechs Jahren 600 000 sein.” Für Goebbels bedeutete der Einsatz in diesem problematischen Gau eine persönliche Bestätigung und es eröffnete ihm zudem neue Möglichkeiten, seinen Ehrgeiz zu stillen. Von nun an begann der “Kampf um Berlin”, wie der junge Ehrgeizling Goebbels 1934 sein Erinnerungsbuch nannte. Am 9. November 1926 erließ er ein erstes Rundschreiben an die Parteiorganisation von Berlin, welches eine Art neue Verfassung für den Gau Berlin-Brandenburg schuf. Ohne die Parteileitung lange zu konsultieren, hatte Goebbels ein großes Gebiet zu seinem Parteigau gemacht. So beinhaltete das Rundschreiben die Auflösung des Gaues Berlin-Potsdam und die Fusion dessen mit Berlin, so dass der Gau Berlin-Brandenburg geschaffen wurde. Von nun an trug der ehemalige Gau Groß- Berlin den Namen “Ortsgruppe Groß- Berlin”, welche in Sektionen eingeteilt wurde. Die Ernennung der einzelnen Sektionsführer oblag dem Gauleiter. Das Rundschreiben veranlasste weiterhin, dass der SS- und SA- Führer Kurt Daluege zum stellvertretenden Gauleiter wurde. Mit diesem geschickten Schachzug bestätigte Goebbels nicht nur die Position des ehemaligen Gegenspielers Daluege, sondern machte zudem die SA und SS zu einem gefügigen Instrument zum Erreichen der politischen Macht. So erzielte der Gauleiter, dass die SA und SS nur auf seine Veranlassung politisch auftreten dürften. Weiterhin entzog er den Bezirken das bedeutende Recht auf die Rednerverteilung und behielt es sich selbst vor.
Am 17. November 1927 schuf Goebbels den NS- Freiheitsbund innerhalb der Gauorganisation, der in mehrfacher Hinsicht für den Parteigau und für seine eigene Machtposition stabilisierend war. Mit diesem Freiheitsbund wurde eine innere Fraktion gebildet, die nicht nur ein Gegengewicht zu den zahlenmäßig starken SA-Verbänden Dalueges darstellte, sondern auch dem Gau ein Minimum an Einnahmen garantierte und somit eine höhere Unabhängigkeit von den Beiträgen der Bezirke ermöglichte. Goebbels bediente sich seines agitatorischen Einfallsreichtums und kämpferischen Temperaments, “säuberte” allmählich den zerstrittenen Parteihaufen und zog sich einen kleinen, ihm aber treu ergebenen Stab von Mitarbeitern heran.
So konnte der spätere Reichsminister innerhalb kurzer Zeit große Erfolge für sich verbuchen. Durch 400 Neuaufnahmen hatte er im März 1927 den Mitgliederstand aus der Zeit vor der Krise wieder erreicht. Gerade drei Monate in Berlin machte Goebbels die “Schläger–Aktivität” der SA zum Instrument seiner terroristischen Politik. Mit dem ersten Angriff auf die gegnerischen Kommunisten, welcher in einer wüsten Saalschlacht endete, wurden Goebbels und die NSDAP zum Stadtgespräch. Von nun an begann der braune Terror in Berlin. Aufmärsche der SA-Leute mitten in den tiefroten Bezirken der Stadt, Krawalle, Schießereien und Angriffe gegenüber jüdischen Passanten brachten Goebbels und “seine” Partei immer wieder in die Schlagzeilen.
Durch Goebbels’ politische Aktivität stiegen bereits 1928 die Mitgliederzahlen kontinuierlich stark in die Höhe. So musste aufgrund der hohen Mitgliederzahl zur weiteren Konsolidierung des Gaues ein Straßenzellensystem eingeführt werden. Trotz des inneren Aufschwungs des Gaues Berlin schaffte es Goebbels nicht, die Gau-Konsolidierung über die Berliner Stadtgrenze hinaus auszudehnen. Aufgrund der ständigen Auseinandersetzungen zwischen Hitler und dem Strasser- Flügel kam es 1929 zur entgültigen Trennung des Gaues Berlin - Brandenburg, welche fortan als der Gau Berlin sowie der Gau Brandenburg (später Kurmark) bestehen sollten. Die Struktur des Berliner Gaus war hinsichtlich der Kreise bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft fest (Abb. 1 u. 3).
Am 1. Mai 1930 wurde auf Veranlassung Goebbels die Gaubetriebszellenorganisation gegründet, die von der Reichsorganisationsleitung übernommen und ab 1931 Vorbild für alle Gaue wurde. Ab Ende 1931 führte Goebbels die wöchentlichen Berliner Gautage und Gauversammlungen ein, zu welchen Funktionäre bis zu einer bestimmten Dienststellung geladen wurden. Nicht nur die Zahl der Anhängerschaft verbesserte sich, sondern auch die finanzielle Basis, so dass Goebbels eine geräumige Gauzentrale errichten konnte, in welcher der Gaustab, der Stab der SA und die Gauzeitung untergebracht wurden.
Der Lohn des talentierten Propagandisten für diese erfolgreichen Anfangsjahre in Berlin war die Berufung an die Spitze des Mitte März 1933 gegründeten Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, welches den Auftrag erhielt, die “politische Gleichschaltung zwischen Volk und Regierung” zu bewerkstelligen. Goebbels, der weiterhin Gauleiter von Berlin blieb, ging diesem Auftrag zielstrebig und erfolgreich, vor allem in seinem Hoheitsgebiet, nach.

3. DIE KOMMUNE BERLIN
3.1. DIE SCHAFFUNG GROß-BERLINS UND SEINE NEUORDNUNG

(rdh) Die territoriale Grundlage und Voraussetzung sowohl für den Parteigau als auch für die Kommune Berlin bildete das “Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin” vom 27. April 1920. Das Gesetz führte zur Bildung der Berliner Großgemeinde. Die Schaffung einer solchen Großgemeinde war nur zu diesem Zeitpunkt möglich. Sowohl frühere als auch spätere Versuche wären zum Scheitern verurteilt gewesen. Bereits im Kaiserreich gab es Versuche, diesen Ballungsraum zu vereinheitlichen. Sie führten aber nicht weit: es entstand lediglich der Zweckverband von 1911. Im Ersten Weltkrieg zeichnete sich umso deutlicher die Notwenigkeit eines Zusammenschlusses ab. Kriegswirtschaftliche Maßnahmen erzwangen eine einheitliche Verwaltung mit Berlin als Zentrum. Das in Deutschland existierende politische Klima um 1920 jedoch begünstigte Reformvorhaben, wurden doch zuvor die Verfassungen für Preußen und das Reich ausgearbeitet.
Im Ringen um die - die Mehrheit zufrieden stellende - Variante für den Berliner Ballungsraum kreiste die Auseinandersetzung um die Begriffe Einheitsgemeinde, also eine einheitliche zentrale Verwaltung, und Gesamtgemeinde, ein eher föderalistisches Gefüge. Ergebnis dieses Prozesses war eine dezentralisierte Einheitsgemeinde. Groß-Berlin war nun auf den ersten Blick eine Riesenstadt. In ihr gingen acht Städte (Berlin, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf) sowie 59 Landgemeinden auf - ein absolut einmaliger Vorgang.
Das Gesetz löste jedoch aus Rücksichtnahme auf die Klippen, an denen die Groß-Berlin-Lösung hätte scheitern können, nicht alle Probleme. Die alte Städteordnung von 1853 wurde beibehalten und nur durch wenige Bestimmungen geändert. Es blieb bei der überholten Magistratsverfassung, die keine reine Exekutivbehörde, sondern gleichzeitig kollegiales Beratungs- und Beschlussorgan war. Dem Organ gehörten maximal 30 Mitglieder an. Der Oberbürgermeister war - entgegen seiner rheinischen Kollegen - nicht mit besonderen Rechten und Zuständigkeiten ausgestattet, “sondern gehörte dem Magistrat lediglich als primus inter pares an” . Die Aufsicht über den Magistrat hatte der Oberpräsident der Provinz Brandenburg inne.
Mit Bezirksamt, Bezirksversammlung und Bezirksdeputation wurde der rechtliche Rahmen für die Selbstverwaltung geschaffen. Doch das Eingriffs- und Kontrollrecht des Magistrats begrenzte die Eigenständigkeit der Bezirke stark. Lediglich im Bereich des Schulwesens fiel die Kompetenz an die Bezirke. Zum ersten Oberbürgermeister der neuen Riesenstadt wurde Wermuth gewählt - die vielleicht bedeutendste Persönlichkeit in der Berliner Stadtgeschichte des 20. Jahrhunderts. Er steht für zwei wichtige Leistungen: die erste ist die geschickte Verwaltung der Stadt in den schwierigen Kriegsjahren und der Revolutionszeit. Die zweite und umso bedeutendere war sein entscheidender Beitrag bei der Bildung Groß-Berlins.
Die schwere finanzielle Krise Berlins um 1930, die auch in der gesamten Weimarer Republik um sich griff, verlangte nach einer Neuordnung der Berliner Strukturen. Nur die Wahl eines Nachfolgers des in den Ruhestand versetzten Stadtoberhauptes Böß reichte nicht aus. Die Strukturschwächen, die die Arbeit des Magistrats so schwerfällig und unübersichtlich gemacht hatten, mussten beseitigt werden. Am 30. März 1931 wurde das neue Berlin-Gesetz verabschiedet. Es bedeutete die Abwendung von der antiquierten Magistratsverfassung und eine bewusste Anlehnung an die rheinische Bürgermeisterverfassung. Der Oberbürgermeister sollte “die zentrale Rolle als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung und in dem neu zu bildenden Stadtgemeindeausschuss [als die beschließenden Körperschaften] übernehmen” . Die Legislative war immer noch Sache des Magistrats, die Exekutive jedoch lag allein in der Kompetenz des Oberbürgermeisters, der die Verwaltung führte und die Ausführung überwachte. Neben dem Oberbürgermeister gab es von nun an zwei Bürgermeister, neun weitere hauptamtliche Mitglieder und sechs ehrenamtliche Stadträte.
Zum neuen Oberbürgermeister wurde Heinrich Sahm gewählt - ein Konservativer ohne Parteibindung, der politisch in etwa zwischen DVP und DNVP angesiedelt war. Seine Wahl trug dem allgemeinen Rechtstrend in Deutschland und der besonders schwierigen Stellung der SPD in Berlin Rechnung. Er amtierte bis 1936; sein Nachfolger wurde Dr. Julius Lippert.


3.2. BERLIN AB 1933

(rdh) Auch nach 1933 gab es einige Veränderungen in den Zuständigkeiten und Strukturen innerhalb der Kommune. Die Verfassungsreform der Jahre 1933/34 griff tief in die kommunale Verwaltung ein (gemeint sind das Reichsstatthaltergesetz sowie das Gesetz zum Neuaufbau des Reiches vom 27.11.1934). Am 28.3.1934 wurde das Gesetz Groß-Berlin erlassen, das den Grundsätzen der Reichsreform weitgehend entsprach. Nach diesem Gesetz blieben zwar die Bezirke als Verwaltungskörper erhalten (vgl. Artikel „Berlins Finanzen gesunden“, in: Völkischer Beobachter vom 10. April 1934, S. 2). Die Stadtgemeindeausschüsse als beschließende Körperschaften aber verloren ihre Kompetenzen und fungierten nur noch als beratende Ausschüsse, so genannte “Vertrauensräte”.
Am 1.12.1936 trat das “Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin” in Kraft, an welchem seit spätestens 1935 gearbeitet wurde. Grundlage hierfür bildete die für die Hauptstadt geltende deutsche Gemeindeordnung vom 30.1.1935. Diese Verfassung legte fest, dass Berlin nun als Stadtkreis zu gelten hatte, welcher die Aufgaben eines preußischen Provinzialverbandes besaß („Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hauptstadt Berlin“ von 1936). Der Berliner Oberbürgermeister trug nun die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und Stadtpräsident. Dadurch wurde er nun Leiter einer preußischen Landesbehörde. Der Nachfolger des Oberbürgermeisters Sahm (Sahm wurde per § 22, 3 der Berliner Verfassung in den Ruhestand versetzt), Dr. Julius Lippert, übernahm das Amt von Dezember 1936 bis 1940. Lippert übte bereits seit März 1933 das Amt des Staatskommissars in Berlin aus. Auf den Stadtpräsidenten gingen nun per Gesetz die Aufgaben und Befugnisse des Staatskommissars über. Lippert unterstand dadurch direkt Göring in dessen Funktion als preußischer Ministerpräsident (vgl. § 22, 1 der Berliner Verfassung von 1936). Durch die Personalunion Lipperts wurden also wichtige Kompetenzen zusammengeführt und in ein und dieselben Hände gegeben.
Der Oberbürgermeister war dem Gauleiter, also Goebbels, rechenschaftspflichtig und musste jenen vor sämtlichen Entscheidungen hören. Dieses Recht konnte nicht übertragen, aber vom Stellvertretenden Gauleiter - seit dem 13.3.1933 Arthur Görlitzer (Abb. 5.1) - ausgeübt werden. Hier sind die Verschränkung von Kommune und Parteigau und damit die Kontrolle der Kommune durch den Gau schon deutlich zu erkennen. Für die Berufung der Bezirksbürgermeister war der Stadtpräsident (Lippert) die zuständige Behörde. Aber auch für diese Entscheidungen bedurfte es des Einvernehmens von Goebbels. Die Aufsicht über die Gemeindeangelegenheiten hatte der preußische Innenminister Frick – gleichzeitig Reichsinnenminister -, welchem auch die Aufgaben des Oberpräsidenten zufielen. Frick wiederum in seiner Position als Reichsinnenminister konnte per § 23 und 24 der Berliner Verfassung die Zuständigkeiten der Berliner Verwaltungsbehörden und –gerichte ändern.
Am 1.1.1937 trat die Hauptsatzung der Reichshauptstadt Berlin in Kraft. Sie basierte auf der deutschen Gemeindeordnung und auf dem „Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin“. Sie regelte näheres zu Grenzen und Bezeichnungen der 20 Verwaltungsbezirke (siehe Abb. 2) sowie Zuständigkeiten über diese und entsprechende Ausführungsbestimmungen , wenngleich sie nach Meinung des Hauptamtsleiters in einem Schreiben an den Stab von Heß „in keiner Weise dem Selbstverwaltungsgedanken der Deutschen Gemeindeordnung Rechnung trägt, zum anderen eine ungleich komplizierte Verwaltung der Hauptstadt Berlin begründet, deren Arbeitsfähigkeit praktisch gesehen ausserordentlich illusorisch gemacht wird.“
1938 kommt es zu einer weiteren Neuordnung der Berliner Verwaltungsbezirke sowie zu einer neuerlichen Regelung der Zuständigkeiten von Oberbürgermeister und Bezirksbürgermeistern. 1944 erfolgt noch eine Veränderung der Verfassung, welche die in Personalunion wahrgenommenen Ämter des Oberbürgermeisters und Stadtpräsidenten wieder voneinander trennt. Diese Ämter waren seit dem Ausscheiden Lipperts aus dem Amt 1940 nicht mehr besetzt worden. Per Erlass wurde Goebbels zum Stadtpräsidenten ernannt. Trotzdem trennte er sich nicht von Ludwig Steeg, dem ehemaligen Stellvertreter und Zögling Lipperts, der bis dahin das Amt des Stadtpräsidenten kommissarisch verwaltete und auch die Geschäfte des Oberbürgermeisters führte. Das Amt des Oberbürgermeisters blieb mangels eines geeigneten Nachfolgers weiterhin unbesetzt, da Steeg nicht zu den Wunschkandidaten Goebbels’ zählte. Im Februar 1945 wurde Steeg schließlich zum Oberbürgermeister Berlins ernannt und amtierte bis April 1945. In seiner Amtsführung hatte er keinen großen Spielraum, sich zu entfalten, da Goebbels selbstherrlich in allen Fragen der Stadt entschied.

4. PERSONELLE STRUKTUR VON GAU UND KOMMUNE AB 1933

(rdh) Die personelle Struktur Berlins ist durch eine starke Verschränkung von Gau- und Kommunalebene gekennzeichnet. Häufig finden sich Personalunionen - sowohl innerhalb der Kommunal- als auch der Gauebene. Ebenso hängen Gau und Kommune durch beide Ebenen verknüpfende Personalunionen voneinander ab. Der stellvertretende Gauleiter Görlitzer beispielsweise war gleichzeitig Ratsherr in der Berliner Kommune, der Gauamtsleiter für Kommunalpolitik Treff einer der Bezirksbürgermeister Berlins.
Angesichts des ausdrücklichen Verbots von Personalunionen mag das amüsieren (Die einzige Ausnahme dieses Verbots von Personalunionen betraf den Gaupropagandaleiter.). Der Grund des Verbots war die befürchtete, durch Personalunionen verursachte, Einschränkung “der intensiven Wahrnehmung der Gauamtsaufgaben”. Oft ließ es sich wohl nicht vermeiden, Aufgaben und Kompetenzen zu übertragen und damit Personalunionen zu schaffen, auch wenn der zu erwartende Nutzen daraus - die Kontrolle der Kommune durch den Gau - der eigentliche Grund für solche Personalpolitik war. Aus dem Tätigkeitsbericht des Gaus Berlin vom 27. April 1939 geht hervor, dass nicht nur in Berlin, sondern im gesamten Reich eine „katastrophale Personalnot in den Gemeinden“ herrschte. Es bot sich also an, offene Stellen mit „eigenen (Gau-)Leuten“ zu besetzen und dadurch die Kommune besser zu kontrollieren. Die Kontrolle bzw. Einflussnahme auf die Kommune wird zum Beispiel in einem Schreiben des Reichsjustizministers an Hitlers Stellvertreter Heß vom 5. April 1937 deutlich: „…scheint mir eine gesetzliche Regelung der Frage gleichfalls nicht dringlich zu sein, weil die Ernennung nach Anhörung der Gemeinde erfolgt und auf diesem Wege eine Einflussnahme der Parteidienststellen auf die Auswahl des Schiedsmanns möglich ist.“ Die Möglichkeit der Einflussnahme der Parteidienststellen basierte jedoch auf keiner formellen Bindung, sondern lediglich darauf, dass es „selbstverständlich [sei] und von mir [Göring] stets gefordert worden [sei], dass der Bürgermeister einer Gemeinde wie in seiner gesamten Arbeit, so auch in der Personalpolitik sich mit der Partei in ständiger guter Fühlung hält […].“ (Schreiben des Reichs- und preuß. Innenministers Göring an den Reichsjustizminister vom 25.01.1937)

Aufgrund seines Reichsministeramtes wird Goebbels zwangsläufig seinen Gau vernachlässigt haben müssen. Seine Aufgaben als Gauleiter - laut dem Organisationsbuch der NSDAP „die gesamte politische, kulturelle und wirtschaftliche Gestaltung aller Lebensäußerungen nach nationalsozialistischen Grundsätzen” - übte sein Stellvertreter Görlitzer aus. So wurde dieser beispielsweise von Heß am 6.6.1935 (unter Bezugnahme auf die Führeranordnung vom 18.4.1935) ermächtigt, im Gau Groß-Berlin bezüglich der Beurteilung und Einsetzung von politischen Leitern die Rechte des Gauleiters bis auf weiteres auszuüben. Doch bereits seit der Anordnung Nr. 14 der Reichsleitung durch den Reichsorganisationsleiter Dr. R. Ley vom 4. April 1933 kam den stellvertretenden Gauleitern eine größere Bedeutung zu. Dies zeigt sich auch in Hitlers Verfügung 79/35: neben Reichsleitern und Gauleitern oblag auch die Ernennung der stellvertretenden Gauleiter ausschließlich Hitler.
Es finden sich auf allen Ebenen solche Personalunionen und Verschränkungen von Gau und Kommune. Der Adjutant des Gauleiters war ab 1933 Wilhelm Petzold, der bis dato als Gaugeschäftsführer amtierte. Gleichzeitig hatte er den Posten als einer der Berliner Ortsgruppenleiter inne. Als Stellvertreter des bereits erwähnten Gauamtsleiters für Kommunalpolitik Treff firmierte der Oberbürgermeister und Stadtpräsident Lippert. Lippert war ab 1933 außerdem SS-Standartenführer. Lipperts Vorgesetzter Treff wiederum war in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister Lippert als Stadtpräsident und Oberbürgermeister direkt unterstellt (siehe Abb. 4). Doch es kam scheinbar immer wieder zu Problemen in der Zusammenarbeit von Gau und Kommune. So verweigerte die Stadt Berlin dem Hauptamt für Kommunalpolitik jegliche Informationen darüber, „ob die Personalarbeiterstellen mit Nationalsozialisten besetzt sind.“
Es finden sich auch Personalunionen innerhalb der Gauebene. Gerhard Schach, ab 1937 Gauorganisationsleiter, fungierte gleichzeitig als Gauinspekteur (Schach fungierte außerdem in den Anfangszeiten des Gaus Berlin als stellvertretender Gauleiter, weiterhin als Hauptbereichsleiter, Gaustabsamtsleiter und NSKK-Brigadeführer. vgl.: http://www.geocities.com/~orion47/NSDAP/GauBerlin.html vom 24.05.2002.). Ebenso wie er war auch Rießler Gauinspekteur. Zusätzlich bekleidete Rießler bis 1937 den Posten des Gaupersonalleiters. Auf Gauebene finden sich Personalunionen also bei Petzold, Schach und Rießler. Auf Kommunalebene führte Lippert die Ämter des Stadtpräsidenten und Oberbürgermeisters gleichzeitig neben dem des Staatskommisars aus, bedingt durch die neue Verfassung Berlins. Die beiden Ebenen von Kommune und Gau verbinden sich bei Treff und Lippert ebenso wie bei Görlitzer und nicht zuletzt Goebbels, der die meisten Ämter auf sich vereinigte. Er verband die Kommunal- mit der Gauebene bis hinauf zur Reichsebene (Nicht nur in Goebbels verbindet sich die Berliner Kommunalebene mit der Reichsebene. Göring war nicht nur in seiner Position als preußischer Ministerpräsident mit Berlin verbunden, sondern vertrat außerdem Hitler in dessen Funktion als Reichsstatthalter Berlins.). Neben den Ämtern des Reichspropagandaministers und Gauleiters war er ab 1933 verantwortlicher Leiter des Winterhilfswerks (WHW) und Präsident der Reichskulturkammer, ab 1943 Stadtpräsident von Berlin und ab 1944 Bevollmächtigter für den Totalen Krieg. Seines letzten Amtes konnte er sich jedoch nur kurz rühmen: am 30.04.1945 wurde er Reichskanzler des Großdeutschen Reiches.
Aus dieser Ämteransammlung resultierte eine enorme Anzahl an Möglichkeiten für Goebbels, “seinen” Gau hervorzuheben und reichsweit als Vorzeigegau zu profilieren. Aufgrund seines Reichsministeramtes konnte er im Vergleich zu anderen Gauleitern mit fast unerschöpflichen Mitteln disponieren und damit den Gau Berlin in den Vordergrund stellen. So war zum Beispiel die aufwendig inszenierte Sportpalastveranstaltung vom 18.2.1943 eine Kundgebung des Gaus Berlin, zu der jedoch reichsweit NSDAP-Vertreter eingeladen wurden. Dabei ging es also nicht nur um die Stärkung des Ansehens von NSDAP und Regierung bezüglich des Krieges in den Augen der Bevölkerung. Es lässt sich vermuten, dass sich Goebbels und damit den Gau Berlin durch diese Veranstaltung innerhalb der eigenen Reihen profilieren wollte. Durch seine Leitungsposition der NS-Volkswohlfahrt im Gau Berlin und das auf seine Initiative zurückgehende WHW, welches reichsweite Beteiligung fand (siehe Abb. 7), war sein Gau, unterstützt durch seine Propaganda, einmal mehr in aller Munde. Der Angriff zum Beispiel titelte: „Ein Beispiel für die Welt“ (vgl. Artikel „Das deutsche Volk übertaf sich abermals“, in: Der Angriff vom 4. April 1935, S. 9).
Doch es scheint auch Bedenken hinsichtlich diverser Ämterhäufungen gegeben zu haben. In einem Schreiben von 1936 kritisiert Görlitzer wie folgt: „…Ausserdem halte ich es nicht für sehr glücklich, einen Berliner Bezirksbürgermeister, der schon führend im Ratsherren-Kollegium tätig ist, auch noch in den Provinzialrat zu berufen.“ Ob seiner Kritik wirklich der Unwille gegenüber zu starker Ämterhäufung zugrunde lag oder ob er lediglich den Kandidaten unpassend hielt, kann nicht nachgewiesen werden.

5. DIE PRESSEKÄMPFE

(kf) Nach der Neugründung der NSDAP entstanden neben dem “Völkischen Beobachter”, dem Zentralorgan der NSDAP, weitere nationalsozialistische Blätter, meist in Form von Gauzeitungen, die von ihren Gauleitern gegründet wurden. Größere private Verlagsunternehmen, wie der Kampf-Verlag der Brüder Straßer oder der Fränkische Volksverlag Gottfried Feder, brachten über die Grenzen eines Gaues hinweg ihre nationalsozialistischen Blätter heraus und verlegten diese für mehrere Gaue. Die einzelnen Gauleiter aber wollten selbst bestimmen, welches Blatt in ihrem Gebiet als offizielles Organ der NSDAP zu gelten habe. Es entfachten Konflikte darüber, welches Blatt berechtigt sei, offizielle Parteinachrichten und -bekanntmachungen abzudrucken. Dabei gerieten einzelne zeitungsgründende Gauleiter vorwiegend mit dem Verlagsunternehmen Straßer in Konkurrenz und Konflikt, da die Herausgabe eigener Zeitungen von den Gauleitern als eine Prestige- und Machtfrage betrachtet wurde. Zudem bedeutete die Herausgabe einer gaueigenen Zeitung eine zusätzliche Einnahmequelle neben den Mitgliedsbeiträgen.
Durch Goebbels’ Agitation veränderte sich nicht nur das Gesicht des Gaues Berlin, sondern auch dessen Presselandschaft. “Der Angriff”, das Parteiorgan der Berliner NSDAP begann im Juli 1927 als Wochenblatt zu erscheinen. Herausgeber und auch Leitartikler des Blattes war der Gauleiter Berlins, Joseph Goebbels. Devise des Kampfblattes war: keine Information, nur Agitation. Goebbels suchte in seinen zu Papier gebrachten Reden nicht nur der politischen Flaute zu begegnen, sondern griff durch gezielte Beleidigungen und Verleumdungen die Kommunisten und Juden an. Bis 1932 war Julius Lippert Chefredakteur des nationalsozialistischen Kampfblattes; er wurde im März 1933 in das Amt des Staatskommissars für Berlin “gehoben”. Das aggressive Wochenblatt erwies sich als ein erfolgreiches Mittel zur Integration der Mitglieder und der Gauorganisation.
Bis zur Herausgabe des “Angriffs” galt die vom Kampf- Verlag herausgegebene “Berliner Abendzeitung” als gauamtliches Blatt. Somit musste der “Angriff” als Gegenunternehmen des Straßer-Blattes angesehen werden. Goebbels nahm in der Folgezeit immer mehr für sich das Recht in Anspruch, Bekanntmachungen und Aufrufe der Gauleitungen im “Angriff” zu veröffentlichen und entzog damit allmählich dem Straßer-Verlag die Existenzgrundlage. Die Rivalität der beiden Zeitungsverlage verschärfte wesentlich die Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und Otto Straßer. Persönliche Angriffe und Beschimpfungen, die in den jeweiligen Zeitungen veröffentlicht wurden, waren die Folge. So hatte Straßer 1927 in seinen Blättern einen Artikel über die “Folgen der Rassenvermischung” veröffentlicht, den Goebbels unweigerlich auf sich beziehen musste. Goebbels reagierte seinerseits mit Denunziationen, die den Straßer-Verlag der finanziellen Abhängigkeit vom Hugenbergschen Scherl-Verlag beschuldigten. Hitler, die Reichsleitung der NSDAP und der Eher-Verlag vermochten es nicht, die ausschweifenden Presseambitionen der Gauleiter und der privaten Verlage zu zügeln. Hitler bemühte sich die Gauleiter von wirtschaftlich sinnlosen Zeitungsgründungen in den Gauen abzuraten und stattdessen die Verbreitung des “Völkischen Beobachters” als dem Hauptorgan der NSDAP zu forcieren, was ihm nach 1933 auch gelang. Die Pressekämpfe vor 1933 verschlechterten wesentlich die nachbarlichen Kontakte der Gauleiter.
Am 13. März 1933 wurde Goebbels zum Reichsminister für Propaganda ernannt. Im selben Monat ließ er das parteiamtliche Mitteilungsblatt “Berliner Front” (Abb. 5.2) zugunsten der weiteren Verbreitung des “Angriffs” einstellen (Abb. 6). Dem “Völkischen Beobachter” und dem “Angriff” standen zu diesem Zeitpunkt in Berlin etwa fünfzig Tageszeitungen gegenüber. Die populärste Zeitung mit der größten Auflage in Berlin war die “Berliner Morgenpost” und die angesehenste unter den demokratischen Zeitungen war das “Berliner Tageblatt”. Das Schicksal der “Vossischen Zeitung”, der ältesten Berliner Tageszeitung, steht beispielhaft für alle unbotmäßigen Zeitungen. Am 31. März 1934 stellte die “Vossische Zeitung” ihr Erscheinen ein. Zuletzt wurde sie vom Ullstein Verlag herausgegeben. Am 9. Juni 1934 wurden die Brüder Ullstein, die aufgrund ihrer jüdischen Abstammung seit langem Angriffen der Nationalsozialisten ausgesetzt waren, gezwungen ihren Verlag einem Konsortium unter der Führung der Deutschen Bank zu übergeben. Die Aktienmehrheit erhielt der Eher-Verlag, das Hauptverlagsunternehmen der NSDAP.
Bis 1937 existierten in Berlin an nationalsozialistischen Blättern vorrangig der “Völkische Beobachter”, “Der Angriff” und das vom Gauamtsleiter Treff herausgegebne Blatt “Berliner kommunale Mitteilungen”. Letzteres erschien seit dem 8. März 1934 und sollte 1937, endgültig jedoch im April 1938 auf mehrfach wiederholte Anordnung des Reichsleiters für Kommunalpolitik Karl Fiehler im Zuge des Vierjahresplanes eingestellt werden. An deren Stelle trat ab Januar 1938 das kommunalpolitische Zentralorgan der Bewegung „Die nationalsozialistische Gemeinde“ mit Sonderausgabe für Berlin. Sie war fortan das einzige parteiamtliche kommunalpolitische Fachorgan.
Der Berliner Scherl-Verlag, brachte die Zeitungen der Rechten heraus und blieb somit von Eingriffen verschont. Bis 1944 produzierte der Verlag den “Berliner Lokalanzeiger”, die “Berliner Nachtausgabe” und die “Woche”. Die Herausgabe dieser Blätter war aufgrund des fortschreitenden Zeitungssterbens ein gewinnbringendes Geschäft.
In dem Zeitraum von 1933 - 1939 waren in Berlin neunundzwanzig Zeitungen eingegangen, vorwiegend aufgrund von Arisierungswellen in den Verlagen. Zu Beginn des Kriegsausbruches existierten in Berlin nur noch dreizehn Zeitungen, die alle den nationalsozialistischen Pressetrusts angehörten.

6. JUDENVERFOLGUNG UNTER GOEBBELS

(kf) Der Berliner Gauleiter Joseph Goebbels trat stets als ein radikaler Antisemit auf und wurde im Laufe der NS-Diktatur zu einem unerbittlichen Verfolger der Juden in seinem “Hoheitsgebiet”. Über die Juden vermerkte Goebbels in seinem Tagebucheintrag vom 17. Oktober 1939, dass er sie am liebsten “ausrotten” wollte. Am 30. Januar 1943, dem 10. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung, gelobte der Gauleiter Goebbels, Hitler zu seinem 54. Geburtstag am 20. April den Gau Berlin “judenfrei” zu übergeben.

Seit dem Beginn der NS-Herrschaft waren die Berliner Juden nicht nur Verfolgungsobjekt der antijüdischen Regierungspolitik, sondern sie waren zudem gezielten antijüdischen Maßnahmen durch die Berliner Stadtverwaltung ausgesetzt. So bediente sich Julius Lippert ab Mitte März 1933 seiner neuen Funktion als Staatskommissar für Berlin, um mit administrativen Mitteln die wirtschaftliche und soziale Isolierung der Juden voranzutreiben. Diese Entwicklung im Gau Berlin wurde durch das reichsweit organisierte Judenboykott vom 1. April 1933 beschleunigt. Schon am 17. März 1933 ordnete Lippert die Entlassung aller jüdischen Ärzte, die in den städtischen Krankenhäusern beschäftigt waren, an. Aber nicht nur jüdische Ärzte, die in öffentlichen Einrichtungen tätig waren, sondern auch jüdische Ärzte in privaten Einrichtungen verloren ihre Stellung. Zugleich mit den Ärzten waren auch die jüdischen Juristen aus ihrem Beruf gedrängt worden. Nur einen Tag später, am 18. März 1933, entzog die Stadtverwaltung den jüdischen Rechtsanwälten und Notaren die Befugnis, sich mit Rechtsangelegenheiten der Stadt Berlin betrauen zu lassen. Weiterhin wurden auch jüdische Künstler, Wissenschaftler, Beamte und Angestellte durch spezifische Maßnahmen der Berliner Behörden aus ihrem Berufsleben verdrängt. Die Berliner Stadtverwaltung war mit ihren Maßnahmen zur Ausschaltung der Berliner Juden aus dem Berufsleben den reichsweiten Entwicklungen erheblich voraus. So konnte die Stadtverwaltung und der Gau Berlin schon am 7. Oktober 1933 die Meldung machen, dass, kein einziger jüdischer Arzt an einem Berliner Krankenhaus mehr praktiziere. Eine Ausnahme bildete das Jüdische Krankenhaus.
Der Judenboykott vom 1.April 1933 war der Auftakt für weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung. Binnen kürzester Zeit setzten regelrechte “Arisierungswellen” in den Berliner Betrieben ein. So konnte der Zeitungsverlag Rudolf Moser schon am 11. April 1933 einen “judenfreien” Betrieb melden.
Weiterhin wurden alle jüdischen Händler von den Berliner Kommunalbehörden vom Handel in der Hauptmarkthalle ausgeschlossen und auf Anweisung des Berliner Polizeipräsidenten Helldorf die Geschäfte jüdischer Kaufleute nach und nach geschlossen. Bis 1937 war für Berlin ein Wechselspiel von spontanen und geplanten, gewalttätigen und administrativen Aktionen kennzeichnend. Ab Herbst 1937 wurden die einzelnen Diffamierungs- und Verfolgungsinitiativen durch das Einschalten Goebbels und des Polizeipräsidenten Helldorf stärker koordiniert. So erhielt die Berliner Gestapo von Goebbels den Auftrag, die Ausgrenzung und Ausschaltung der Berliner Juden aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich zu systematisieren. Fortan wurden also die “Arisierungsaktionen” mit zentralen Mitteln forciert.
Auf Veranlassung von Goebbels hatte die Berliner Gestapo im Frühjahr 1938 eine Denkschrift über die künftige Berliner “Judenpolitik” angefertigt. Diese Denkschrift der Gestapo führte zu erheblichen Diskussionen mit dem SS-Sicherheitsdienst, der statt eine Berliner “Sonderpolitik” eine reichseinheitliche Verfolgungsstrategie befürwortete. Dies hatte zur Folge, dass die Verfolgungsmaßnahmen koordiniert und zentralisiert wurden. So wurde am 13.Juni 1938 beim Berliner Polizeipräsidenten ein “Judendezernat” für die “einheitliche Bearbeitung aller Judenangelegenheiten durch die einzelnen Dienststellen” eingerichtet. Ziel der Berliner “Judenpolitik” war, “die Juden zur Auswanderung zu bringen” , und dass “bestimmte Stadtgebiete mit den zurückgebliebenen Juden nicht neu bevölkert und damit mittelbar auf weite Sicht eine Art Ghetto geschaffen” werden sollte. Während des Pogroms am 8./9. November 1938 wurden zahlreiche jüdische Geschäfte zerstört, Synagogen in Brand gesteckt, Dutzende Juden und Jüdinnen ermordet und 1200 Juden in Konzentrationslager, vorwiegend in das nördlich von Berlin gelegene KZ Oranienburg, gebracht. Die Reichskristallnacht verfehlte ihre Wirkung nicht. Das Pogrom setzte eine Fluchtwelle bisher nicht gekannten Ausmaßes in Gang. So emigrierten mehr als 6400 Berliner Juden in den Monaten Januar und Februar 1939. In der Folgezeit ließ der Berliner Gauleiter Goebbels unzählige jüdische Bürger verhaften und überzog die Stadt mit einer Terrorwelle gegen die jüdische Bevölkerung. In Berlin wurde in mehreren Konferenzen an einer neuen, einheitlichen Verfolgungsstrategie gearbeitet. Jegliche Verfolgungsmaßnahmen wurden nun von der Reichspolitik bestimmt. Diese hatte neben den wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen eine endgültige Abgrenzung der jüdischen Bevölkerung in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Sozialpolitik und Wohnen zum Ziel. Das Zurückdrängen der Berliner Juden aus bestimmten Verwaltungsbezirken und die Schaffung von “Judenwohnungen” in bestimmten Stadtteilen wurde durch die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Generalbauinspektor der Reichshauptstadt Speer vorgenommen.
Der Anteil der jüdischen Bevölkerung war vor allem in den Verwaltungsbezirken Mitte, Charlottenburg und Wilmersdorf verhältnismäßig hoch. Charlottenburg, Tiergarten, das Bayrische Viertel von Schöneberg und Dahlem/Zehlendorf sollten nach der Speer-Behörde zu “judenfreien” Wohnsektoren werden. Mit Hilfe eines Gesetzes über die Mietverhältnisse begann mit dem 30. April 1939 der Umzug Berliner Juden aus ihren alten Wohnung in so genannte “Judenwohnungen” und damit allmählich eine “Ghettoisierung”. Die ersten Großaktionen der Wohnungsräumungen wurden 1941 erfolgreich durchgeführt. Weitere Maßnahmen, welche die Lebensbedingungen der Juden erschweren sollten, wurden in Zusammenarbeit des Gauleiter Goebbels und dem Polizeipräsidenten ausgearbeitet. So forderte Goebbels im Juni 1940, dass die Berliner Juden nur nach 15.30 Uhr einkaufen dürften. Daraufhin erließ am 4. Juli 1940 der Polizeipräsident Helldorf eine Polizeiverfügung, welche die Einkaufszeit auf eine Stunde am Nachmittag begrenzte. Auf Initiative des Berliner Arbeitsamtes mussten Juden im Zwangseinsatz erstmals 1940 den “Judenstern” tragen. Diese Maßnahme wurde nach dem Aufbegehren und Eingreifen von jüdischen Seite aufgehoben. Diese Kennzeichnung der jüdischen Zwangsarbeiter mit dem “Judenstern” wurde ab Frühjahr 1940 auf Geheiß von Goebbels jedoch wieder eingeführt. Die Polizeiverordnung vom 1. September 1941 verpflichtete alle Juden im Altreich, den “Judenstern” zu tragen und verbot ihnen zugleich den Wohnort zu verlassen. Weiterhin mussten bis zum 15.April 1942 alle jüdischen Wohnungen und Einrichtungen mit einem “Judenstern” aus Papier gekennzeichnet werden.
Im August 1941 war Goebbels mit dem Versuch einer sofortigen Deportation der Berliner Juden gescheitert. Er hatte lediglich von Hitler die Zusage erwirkt, dass er “die Juden aus Berlin unmittelbar nach der Beendigung des Ostfeldzuges in die Ostgebiete abschieben kann” . Erst das Bestreben des Hamburger Gauleiters Kaufmann, der nach einem Luftangriff im September 1941 den unverzüglichen Abtransport der Hamburger Juden von Hitler forderte, gab den entscheidenden Anstoß zur Deportation aller Juden aus dem Altreich.
Am 24. September 1941 machte sich Goebbels zu dem konkreten Deportationsbeschluss folgende Notizen in seinem Tagebuch: “Berlin kommt als erstes an die Reihe, und ich habe die Hoffnung, daß es uns im Laufe des Jahres noch gelingt, einen wesentlichen Teil der Berliner Juden nach dem Osten abzutransportieren.” Noch vor der entscheidenden Besprechung zur “Endlösung der Judenfrage”, der “Wannsee- Konferenz” am 20. Januar 1942, verließen die ersten “Judentransporte” Berlin in Richtung Osten. So begann in Berlin, “der Zentrale des Völkermordes an den europäischen Juden” , die Deportation von 35.000 Juden und Jüdinnen in die Vernichtungslager des Ostens schon ab Oktober 1941 und ab Juni 1942 wurden etwa 15.000 mit dem “Judenstern” gekennzeichnete Personen in 120 Zügen nach Theresienstadt transportiert. Die Deportationen wurden nun brutal und mit großem Tempo durchgeführt. Die Aufsicht hatte Alois Brunner, der für sein rigoroses Vorgehen gegenüber Juden bekannt war und aufgrund dessen von Wien nach Berlin versetzt wurde.
Zu Beginn des Jahres 1943 gelobte Goebbels “nicht zu ruhen, bis die Reichshauptstadt wenigstens gänzlich judenfrei geworden ist”. Am 17. Mai 1943 konnte Goebbels sein Versprechen einlösen und stolz dem Führer Berlin als ersten judenfreien Gau melden. In seinem Tagebuch hatte Goebbels sich dies als eine seiner “größten politischen Leistungen” zugute gehalten. Bis zum Kriegsende folgten in monatlichen Abständen noch mehr als zwanzig Osttransporte, jedoch nicht mehr als jeweils 100 Personen.
Im Gau Berlin, dem “Hoheitsgebiet” von Joseph Goebbels waren während der nationalsozialistischen Herrschaft von 1933- 1945 etwa 55.000 Berliner Juden und Jüdinnen ermordet worden.

7. DIE REICHSHAUPTSTADT - EIN VORZEIGEGAU NATIONALSOZIALISTISCHEN GEISTES? EIN RESÜMEE.

(rdh) Es hat sich gezeigt, dass Berlin zwar als Reichshauptstadt mehr im öffentlichen Interesse stand als der Gau Berlin. Die Kommune Berlin indes scheint, hauptsächlich resultierend aus Berlins Position als Reichshauptstadt, völlig in den Hintergrund des Interesses und der Dokumentation zu treten. Die breite Dokumentation zur Reichshauptstadt erklärt sich aus sich selbst. Unklar bleibt, warum der Gau trotz seines aufgebauten Images als Vorzeigegau relativ wenig dokumentiert ist. Denn dem Gauleiter Goebbels standen durch seine Ämtervielfalt genügend Möglichkeiten zur Verfügung, „seinen” Gau - zumal mit dem Bonus der Reichshauptstadt ausgestattet - besonders hervorzuheben und dem Gau Berlin in der Öffentlichkeit den Glanz eines “Vorzeigegaus” zu verleihen.
Die Vorzeigerolle Berlins, die Goebbels anvisierte, zeigt sich in vielen Punkten. Durch Goebbels Aktionismus wurde bereits vor 1933 das „rote Berlin“ zum braunen Berlin. Er gewann über die bis dahin auf sich gestellte SA die Autorität und machte sie zu seinem Instrument. Er schaffte es, in kürzester Zeit die Parteistruktur neu zu organisieren. Frühzeitig wurden Personen auf der Verwaltungsebene ausgetauscht, das neue Amt des Staatskommissars kreiert und an einen Parteigenossen (Lippert) gegeben, weiterhin wurde frühzeitig für eine abhängige und treue Führungsclique um Hitler als Führer und Reichsstatthalter und Goebbels als Gauleiter gesorgt. Es wurde ein gut zu kontrollierendes und funktionierendes Personalnetz geschaffen. Personalunionen verbanden beide Ebenen ebenso wie die Gesetzgebung und schufen gute Kontrollmöglichkeiten für den Gau über die Kommune. Die Reichsreform wurde in Berlin in Etappen durch Verfassungsänderungen beschlossen und umgesetzt. Berlin übernahm damit als Hauptstadt eine Vorzeigerolle hinsichtlich der Reichsreform. Goebbels war äußerst bestrebt, Berlin zum ersten judenfreien Gau des Reiches zu machen. Auch dieses Ziel wurde erreicht. Der Gau Berlin sollte also in sämtlichen Bereichen als Beispiel aufgebaut zu dem Vorzeigegau schlechthin werden. Erreicht wurde dies nicht zuletzt durch seinen prominenten Gauleiter Goebbels, der aufgrund zahlreicher Ämter und Befugnisse eine Masse an (finanziellen) Möglichkeiten ausschöpfen konnte, um „seinen“ Gau zum ersten des Reiches zu machen. Gepaart mit seinem agitatorischen und propagandistischen Talent schaffte er es, das Reich davon zu überzeugen. Wie gut er zu überzeugen verstand, zeigt eine Notiz in seinem Tagebuch nach jener Sportpalastrede 1943 in Berlin: „Wenn ich ihnen befohlen hätte, vom Dach eines Hochhauses zu springen, sie hätten es getan.”
Der Beweis folgte im Totalen Krieg.

 


<< zurück zum Katalog


 

QUELLEN - UND LITERATURVERZEICHNIS

Quellen und Dokumente:
Bundesarchiv (BA), Zweigstelle Berlin, Bestände NS 22 und NS 25
Stadtkarte Berlins, groß, in: Arthur Görlitzer (Hg.): Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen, Bd. 1: Gau Groß-Berlin, Berlin 1934. Staatsbibliothek Berlin.
Stadtkarte Berlins, klein, in: Die Stadt Berlin mit den Verwaltungsbezirken und ehemaligen Ortschaften [mit] Zoneneinteilung, Zentralvermessungsamt Berlin, 1931. Staatsbibliothek Berlin.
- Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hauptstadt Berlin von 1936.
- Hauptsatzung der Reichshauptstadt Berlin vom 19.06.1937.
- Verwaltungsmäßige Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin von 1938.
- Gesamtadressenwerk der NSDAP-Geschäftsstellen, Berlin 1934. Staatsbibliothek Berlin.
- Artikel „Berlins Finanzen gesunden“, Völkischer Beobachter vom 10. April 1934.
- Artikel „Das deutsche Volk übertraf sich abermals“, Der Angriff vom 4. April 1935.

Sekundärliteratur:
Elke Fröhlich: Joseph Goebbels und sein Tagebuch. Zu den handschriftlichen Aufzeichnungen von 1924 bis 1941, In: VjhZG 35 (1987), S.489-522.
Dies.: Joseph Goebbels. Der Propagandist, In: Die braune Elite, S.52-67.
Frank Bajohr: Gauleiter in Hamburg, In: VjhZG 43 (1995), S.267-295.
Georg Holmsten: Die Berlin-Chronik. Daten. Personen. Dokumente, 3.Aufl., Düsseldorf 1990.
Joachim Fest: Joseph Goebbels. Eine Portraitskizze, In: VjhZG 43 (1995), S.565-580.
Kurt Jakob Ball-Kaduri: Berlin wird judenfrei. Die Juden in Berlin in den Jahren 1942/43, In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 22 (1973), S.196-246.
Peter Hüttenberger: Die Gauleiter. Studien zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP (Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 19), Stuttgart 1969.
Peter Steinbach: Berlin unter dem Nationalsozialismus. Hauptstadt im „Dritten Reich“ und Zentrum des deutschen Wiederstandes, S.121-156, In: Werner Süß/ Ralf Rytlewski (Hg.): Berlin. Die Hauptstadt. Vergangenheit und Zukunft einer europäischen Metropole, Bonn 1999.
Ralf Georg Reuth (Hg.): Joseph Goebbels. Tagebücher, Bd.4, München 1992.
Reinhard Rürup (Hg.): Jüdische Geschichte in Berlin. Bilder und Dokumente, Berlin 1995.
Wolfgang Ribbe: Geschichte Berlins, Bd.2, München 1987.

Internet:
Das Gelöbnis, http://www.kinoweb.de/film99/AimeeUndJaguar/film05.html vom 04.06.02.
Joseph Goebbels, http://members.aol.com/gy95c/pfeifer/ vom 04.06.02.
Gerhard Schach, http://www.geocities.com/~orion47/NSDAP/GauBerlin.html vom 24.05.2002

Autoren: Kristina Fritz; Ricarda D. Herbrand
Hochschule: FSU Jena
Veranstaltung: Nationalsozialismus und Region. (HpS) SoSe 2002 (D: John)
Benotung: 2,0

(c) by rdh & kf 2002/ 2003